Sportstättenbauförderung 2027. Jetzt Beratungstermin vereinbaren!

Achtung! Stichtag 30. Juni beachten

Eine Umsetzung von Sportstättenbaumaßnahmen benötigt grundsätzlich eine gute Vorbereitung in vielerlei Hinsicht. Denn ausreichend Vorlauf bei Planung & Konzeptionierung ist der Garant für eine erfolgreiche Antragstellung bei umfangreichen Projekten.

Die LSB-Richtlinie zur Sportstättenbauförderung verknüpft daher Anträge für Baumaßnahmen ab 25.000 € mit einer verbindlichen Beratung durch Sportstättenbaubeauftragte in den jeweiligen Sportbünden.

Für das Gelingen der zeitlichen Abfolge von Beratung & finaler Antragstellung im Förderportal bitte unbedingt folgenden Fahrplan beachten:

1.    Angebote einholen
2.    Kontaktaufnahme mit dem SSB Hannover bis spätestens 30. Juni zur Vereinbarung eines Beratungstermins
3.    Antrag im Förderportal anlegen 

Wichtig! Das Förderprogramm Sportstättenbau steht nach wie vor auf der alten Plattform des LSB, dem LSB-Net zur Antragstellung und Bearbeitung zur Verfügung. Für die Erteilung einer Berechtigung ist dieses Antragsformular zu nutzen. 
4.    30. September 2026: Frist für die Einreichung von Anträgen zur Sportstättenbauförderung 2027

Beispiele förderfähiger Baumaßnahmen:

•    Neubau & Sanierung baulicher Anlagen für Sport, Bewegung, aber auch Begegnung (z.B. Räume für Hausaufgabenhilfe). Der Zusammenhang mit einer sportlichen Nutzung muss in jedem Fall gegeben sein
•    Ankauf von bislang nicht für den Sport genutzten baulichen Anlagen in Verbindung mit einer baulichen Umgestaltung zur sportlichen Nutzung 
•    Herstellung von Barrierefreiheit im Gebäudebestand sowie bei Neubauten 
•    Baumaßnahmen zur Energieeinsparung

 

Angela Plenz

Sportstättenbau | ÜL-Zuwendungen

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