Erste Hilfe Nachweis für Übungsleitende
Für den Erwerb einer DOSB ÜL C Lizenz muss eine Erste Hilfe Ausbildung (9 LE), nicht älter als 2 Jahre gemäß DOSB-Richtlinien erbracht werden. Bei der Verlängerung der ÜL C Lizenz wird kein Erste Hilfe Nachweis gefordert. Erste Hilfe Ausbildungen und Erste Hilfe Fortbildungen werden allerdings zur Verlängerung der ÜL C Lizenz Breitensport, der ÜL B Lizenz „Sport in der Prävention“ mit 5 LE anerkannt.
Allgemeine Informationen
Die Teilnehmenden müssen mindestens 16 Jahre alt sein (in Bezug auf das Alter wird von der VBG eine Toleranzgrenze von 6 Monaten berücksichtigt, d.h. die Teilnehmenden müssen am Tag der Ausbildung mindestens 15.5 Jahre alt sein).
EH-Kurse und Fortbildungen der Berufsgenossenschaft
EH-Kurse und Fortbildungen, die von der Berufsgenossenschaft anerkannt sind (erkennbar durch den entsprechenden Hinweis auf der Teilnahmebescheinigung), werden nach dem einheitlichen Curriculum durchgeführt und vom DOSB anerkannt.
EH Nachweise für TN aus medizinischen Berufen
Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilteilnehmer, die in medizinischen Berufen tätig sind (Pflegeberufe, Arzthelferinnen und Arzthelfer u. ä.) und nicht über eine aktuelle Erste Hilfe-Bescheinigung verfügen, können sich ersatzweise ihre Qualifikation als Ersthelferin bzw. Ersthelfer formlos durch den Arbeitgeber bescheinigen lassen.
EH-Ausbildungen an Schulen
Die Malteser Jugend führen an Schulen so genannte „Schulsanitäter-Ausbildungen“ durch. Die Ausbildung geht über mindestens ein Schulhalbjahr und es gibt regelmäßige Auffrischungskurse. Die Ausbildung kann (sofern sie nicht älter als 2 bzw. 3 Jahre ist) als EH Ausbildung zur Ausstellung der Juleica oder der ÜL-C Lizenz anerkannt werden.
Erforderlich ist die „VBG-Vereins-Mitgliedsnummer“, die ÜL beim Vereinsvorstand erfragen können und bereits bei der Lehrgangsanmeldung angeben sollten. Der Übungsleitende muss dann nicht in Vorleistung treten.
Informationen zu Erste-Hilfe-Kurse
Von der VBG zertifizierte Anbieter sind: u.a. Deutsches Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Johanniter Unfallhilfe, DLRG, der Arbeiter-Samariter-Bund, tronomed. Der jeweilige Anbieter rechnet direkt mit der VBG ab.
Die VBG übernimmt die Kosten für die Erste-Hilfe-Ausbildung (9 LE) von Teilnehmenden, die bei der VBG versichert sind (lizenzierte ÜL sowie ÜL, die sich in der Ausbildung befinden). Die VBG bezieht sich auf den Begriff und die Tätigkeit als Übungsleiterin bzw. Übungsleiter. Nach zwei Jahren werden auch die Kosten für eine „Erste Hilfe Fortbildung“ (9 LE) übernommen.