Bezuschussung Übungsleitende
Für starken Sport in Hannover

Übungsleitende (ÜL/T) sind eine wichtige Stütze für unsere Sportvereine. Von ihnen hängt ganz entscheidend ab, ob die Mitglieder mit dem Sportangebot zufrieden sind. Gute Leistungen haben aber auch ihren Preis.
Der Landessportbund Niedersachsen sowie Stadt und Region Hannover unterstützen über den Stadtsportbund Hannover die Vereine finanziell durch Zuschüsse zur Beschäftigung von lizenzierten Übungsleiter:innen.

Übungsleitende (ÜL/T) sind eine wichtige Stütze für unsere Sportvereine. Von ihnen hängt ganz entscheidend ab, ob die Mitglieder mit dem Sportangebot zufrieden sind. Gute Leistungen haben aber auch ihren Preis.
Der Landessportbund Niedersachsen sowie Stadt und Region Hannover unterstützen über den Stadtsportbund Hannover die Vereine finanziell durch Zuschüsse zur Beschäftigung von lizenzierten Übungsleiter:innen.
Beantragung von ÜL-Zuschüssen vom 15. März bis 31. Mai im LSB-Net
Vereine, die für die Tätigkeit ihrer lizenzierten Übungsleitenden Zuschüsse vom LSB Niedersachsen sowie von der Stadt Hannover beantragen möchten, haben hierfür vom 15. März bis 31. Mai die Möglichkeit. Ausschließlich in diesem Zeitfenster ist die ÜL/T-Bezuschussungsliste für eine Bearbeitung und Zuschussbeantragung im Intranet freigeschaltet und kann in diesem Zeitraum beliebig oft aktualisiert werden. Die jeweils letzte gespeicherte Version der ÜL/T-Bezuschussungsliste gilt als verbindlicher Antrag auf Bezuschussung.
Im Folgenden geben wir Ihnen wichtige Hinweise zu den Richtlinien bzw. Abrechnungsbestimmungen.
- LSB Niedersachsen
- Stadt und Region Hannover
Mitgliedsvereine im Stadtsportbund Hannover mit Status ordentliches Mitglied
Allgemeine Voraussetzungen
- Gemeinnützigkeit des Vereins durch gültigen Freistellungsbescheid
- Übungsleitende (ÜL/T) besitzen eine gültige DOSB-Lizenz zum Stichtag 31. Mai
Besonderheiten der LSB-Förderung
- Nebenberuflichkeit von ÜL/T erforderlich (mind. 14 Std. pro Woche gilt als hauptberuflich)
Besonderheiten der Förderung durch Stadt und Region Hannover
- Mindestens 50 Mitglieder und 10 % Jugendanteil (Stand 01.01.zur Bestandserhebung)
- Hauptberuflichkeit von ÜL/T zulässig
- Ein erweitertes Führungszeugnis von Übungsleitenden, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ist dem Verein vorzulegen (bei Vorlage nicht älter als 3 Monate – Gültigkeit 3 Jahre) – das Formular Gebührenbefreiung für die Ausstellung des Führungszeugnisses ist vom Verein auszufüllen
- Pro angefangene hundert Mitglieder (maßgeblich ist die gemeldete Mitgliederzahl im Rahmen der Bestandserhebung zu Beginn des Kalenderjahres) muss eine Übungsleiterin/ein Übungsleiter mit gültiger DOSB-Lizenz für den Verein im Intranet (LSB-Net) hinterlegt sein, damit die optimale Förderung zugewiesen werden kann.
- Beispiel: 402 Mitglieder + 5 gültige DOSB-Lizenzen = optimale Förderung
- Ausschließlich im Zeitfenster 15. März bis 31. Mai im LSB-Net (Aktualisierungen in diesem Zeitraum beliebig oft möglich – erneutes Speichern nicht vergessen)
- Die Antragsbearbeitung ist nur mit entsprechenden Nutzungsrechten möglich, die über das Formular Zugangsberechtigung zum LSB-Net beantragt werden müssen.
Die Bewilligungsbescheide werden per Email an die für den Verein hinterlegte offizielle Vereinsemailadresse bis spätestens 31. Juli versandt
Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten auf das Bankkonto des Vereins
- 1. Rate: Bis spätestens 31. Juli
- 2. Rate: Bis spätestens 20. Dezember
- Vom 20. Dezember des Bewilligungsjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres ist das Zeitfenster für die Bestätigung der Mittelverwendung im Intranet (LSB-Net) geöffnet.
- Die Bestätigung der Mittelverwendung kann mit entsprechenden Nutzungsrechten entweder im Rahmen der Bestandserhebung oder separat unabhängig davon durchgeführt werden.
- Zur ordnungsgemäßen Mittelverwendung muss der Verein im LSB-Net bestätigen, dass Vergütung mindestens in Höhe der bewilligten & ausgezahlten Förderung nachweislich unbar an alle oder einzelne auf der „ÜL/T-Bezuschussungsliste“ genannten ÜL/T ausbezahlt wurde.
Teilrückforderung der ÜL-Zuschüsse:
Sollten Fördermittel nicht in voller Höhe unbar an die ÜL/T ausgezahlt worden sein, erfolgt eine Teilrückforderung der bewilligten & ausgezahlten Förderung. Ein gesondertes Schreiben mit Aufforderung zur Rückzahlung der nicht verwendeten Fördergelder ist abzuwarten.
Volle Rückforderung der ÜL-Zuschüsse:
Sollte die Bestätigung der Mittelverwendung nicht bis spätestens 31. Januar des Folgejahres im Intranet durchgeführt worden sein, gilt die Zuwendung als nicht nachgewiesen und es kommt zu einer Rückforderung der bewilligten und ausgezahlten Förderung in voller Höhe.
Wichtig!!! Eine Verlängerung der Frist zur Bestätigung der Mittelverwendung ist ausgeschlossen.
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- Es ist sinnvoll, alle ÜL/T des Vereins mit gültiger DOSB-Lizenz und Tätigkeit für den Verein auf die ÜL/T-Bezuschussungsliste zu setzen, auch wenn für eine optimale Förderung nach dem Verteilungsschlüssel die erforderliche Anzahl ÜL/T geringer ist. Eine Ausschüttung der Förderung an alle ÜL/T auf der Bezuschussungsliste ist zulässig, sofern diese nachweislich für den Verein gearbeitet haben.
- Nach Erteilung der Bewilligung und Bekanntwerden der Förderhöhe, ist eine Erhöhung der ÜL/T-Vergütung für die verbleibenden Monate im Jahr ggf. sinnvoll.
- Regelmäßige Pflege der ÜL/T-Liste. Dieses ist das ganze Jahr über mit entsprechender LSB-Net-Berechtigung möglich & sinnvoll.
- Überwachung der Gültigkeit von Lizenzen & rechtzeitiges Nachfassen bei den ÜL/T bzw. den zuständigen Fachverbänden
- 15. März bis 31. Mai: Zeitfenster für die Beantragung der Zuschüsse. Wichtig! Die Antragsfrist endet definitiv am 31. Mai!
- Alle ÜL/T mit gültiger Lizenz am 31. Mai dürfen auf die ÜL/T-Bezuschussungsliste, wenn sie voraussichtlich zu irgendeinem Zeitpunkt im Laufe des Jahres für den Verein tätig sein werden.
- Die ÜL/T-Bezuschussungsliste gilt als Antrag und kann vom 15. März bis 31. Mai beliebig oft aktualisiert werden. Wichtig! Nach jeder Aktualisierung ist erneutes Speichern erforderlich!
- Hauptberuflich tätige ÜL/T müssen gekennzeichnet werden. Für sie gibt es Förderung lediglich durch die Stadt Hannover.
- Beachtung der Voraussetzung für eine Förderung durch die Stadt Hannover: Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses von ÜL/T, die mit Kindern und/oder Jugendlichen arbeiten.
- Die ÜL-Zuschüsse werden auf Grundlage der Mitgliederzahl des Vereins laut BE zum 1. Januar des Förderjahres und der Anzahl ÜL/T auf der Bezuschusssungsliste berechnet und in zwei Raten im Juli und Dezember überwiesen. Es ist keine Auflistung geleisteter ÜL/T-Stunden erforderlich!
- Für die Bestätigung der Mittelverwendung bis zum 31. Januar des Folgejahres ist ein Abgleich der überwiesenen Förderung mit der gezahlten ÜL-Vergütung des Vereins im Förderjahr nötig. Wichtig! Lediglich für ÜL/T, die der Verein in seine ÜL/T-Bezuschussungsliste aufgenommen hat, ist eine Verwendung der ÜL-Zuschüsse von LSB Niedersachsen und Stadt Hannover zulässig!
- Als Nachweis für gezahlte Vergütung an die ÜL/T gilt der Revision bei einer möglichen Prüfung ausschließlich die Banküberweisung.
Angela Plenz
Sportstättenbau | ÜL-Zuwendungen | Mitgliedschaft