Jugendförderung für Projekte
50.000 € stehen den Sportvereinen im SSB Hannover in der Regel pro Jahr als Fördermittel für eigene Kinder- und Jugendprojekte zur Verfügung.
Wir möchten Sie ermuntern Ideen zu entwickeln, um Kinder und Jugendliche für Ihren Verein zu gewinnen oder an den Verein bzw. an den Vereinssport zu binden. Bei der Umsetzung dieser Ideen können wir Sie finanziell unterstützen. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.
WICHTIGSTE FAKTEN zur Jugendförderung:
- für ein Projekt kann bis zu 7.500 € Förderung beantragt werden
- Anträge für Projekte mit Fördersummen zwischen 2.500 und 7.500€ müssen bis zum 28. Februar eines Jahres beim SSB eingereicht werden (sog. Makroprojekt)
- Anträge für Projekte mit Fördersummen bis 2.499 € können fortlaufend bis 31. Oktober eines Jahres gestellt werden (sog. Mikroprojekt)
- pro Verein oder Verband sind zwei Projekte pro Jahr einreichbar (höchstens ein Makroprojekt)
- der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme beim SSB vorliegen
- es ist ein lediglich ein Eigenanteil von 20% der förderfähigen Kosten zu erbringen
Seien Sie kreativ, um Ihre Kinder & Jugendlichen zu mobilisieren! Wir sind gespannt auf Ihre Ideen.
- Antragsstellende Vereine oder Verbände müssen Mitglied im SSB Hannover sein und die Fördervoraussetzungen nach den Grundsätzen der Sportförderung der Landeshauptstadt Hannover in der jeweils gültigen Fassung erfüllen (d.h. mind. 50 Vereinsmitglieder sowie mind. 10% Anteil Kinder & Jugendliche)
- der Förderantrag muss vor Projektbeginn beim SSB eingehen (nach Eingangsbestätigung kann mit dem Projekt gestartet werden; ein Anspruch auf Förderung besteht damit noch nicht!)
- am Projekt nehmen mind. 10 Kinder/Jugendliche teil, davon ein Großteil aus Hannover (bitte Teilnehmendenliste führen mit Name, Alter, Wohnort und bei der Abrechnung einreichen)
- Betreuende:
- aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen müssen alle Betreuungspersonen ihrem Verein jährlich ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen
- einmalig ist eine Selbstverpflichtungserklärung zur Prävention von sexualisierter Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit des Sports von jeder Betreuungsperson zu unterschreiben
- eine der Betreuungspersonen muss zudem über eine Qualifikation wie zum Beispiel eine DOSB-C Lizenz/Lehrschein, eine JuLeiCa oder eine gleichwertige Qualifikation aus beruflicher oder ehrenamtlicher Tätigkeit verfügen; dies ist bei der Projektabrechnung nachzuweisen!
- das Formblatt "Projektantrag Jugendförderung" (Seiten 1 bis 4) ist vor Projektstart auszufüllen, zu stempeln und zu unterschreiben (Unterschrift nach § 26 BGB) mit den entsprechenden Angaben zum Antragsstellenden, zum Projektkonzept sowie Projektkosten und -Finanzierung
- Einreichung gerne elektronisch per Mail
- Antragsfrist Makroprojekt (2.500-7.500€ Fördersumme): 28. Februar
- Antragsende Mikroprojekt (bis 2.499€ Fördersumme): 31. Oktober
Die Seiten 5 bis 7 des Antrags sind erst für den Verwendungsnachweis nach Projektdurchführung relevant!
- Eine Doppelförderung durch städtische Fördermittel (z.B. Zuwendungen aus Mitteln der Landeshauptstadt Hannover zur Durchführung eines Freizeitvorhabens oder einer verlässlichen Ferienbetreuung; Übungsleitenden-Zuschüsse) ist nicht zulässig.
- Eine Förderung z.B. durch die Sportjugend Niedersachsen, den Sparkassen-Sportfonds, die Lotto-Sport-Stiftung, den Bezirksrat oder Integrationsbeirat ist aber zusätzlich möglich. Diese muss lediglich im Finanzierungsplan angegeben werden.
- Ja, die Eigenbeteiligung des Vereins muss bei mindestens 20% der förderfähigen Projektkosten liegen.
- Teilnehmendenbeiträge sind als Eigenmittel zu werten!
- Mietkosten für Halle, Raum, Spielgeräte o.ä.
- Übungsleitenden-Honorare, sofern nicht über die Übungsleitenden-Zuschüsse der Landeshauptstadt Hannover eine Doppelförderung entsteht
- Honorare für Fachkräfte und Referierende
- Aufwandsentschädigungen für Helfende
- Ausgaben für Verpflegung und Übernachtung
- Fahrtkosten (öffentliche Verkehrsmittel; Pkw max. 0,30 € pro km)
- Spezielle Sportgeräte für Kinder (ab 150 € Inventarisierungsvermerk nötig; der einzelne Gegenstand darf einen Anschaffungswert von 999 € netto nicht übersteigen)
- Einrichtungsgegenstände (ab 150 € Inventarisierungsvermerk nötig; der einzelne Gegenstand darf einen Anschaffungswert von 999 € netto nicht übersteigen)
- Verbrauchsmaterialien
- Porto-, Telefon-, Fotokopie- und sonstige Sachkosten pauschal mit einem Betrag von max. 100 €
- für die Abrechnung bitte die Seiten 5-7 des Antragsformulars verwenden (ausfüllen, stempeln und unterschreiben).
- Einreichung gerne elektronisch per Mail
- Ergänzend dazu sind ein Projektbericht, ggfs. Zeitungsartikel/Fotos/Socialmedia-Posts sowie eine Teilnehmendenliste (eigenes Format) vorzulegen
- Rechnungen können eingescannt (oder kopiert) werden; Originale verbleiben beim Verein, sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen 10 Jahre aufzubewahren und ggfs. auf Anforderung zur Rechnungsprüfung zur Verfügung zu stellen.
- die Abrechnung hat 8 Wochen nach Projektende zu erfolgen, spätestens bis zum 1. Dezember
- überfachliche Veranstaltungen, wie z.B. Sport- und Spielfeste, Jugenddisko, sportarten- oder mannschaftsübergreifende Unternehmungen, Ausflüge
- umweltrelevante Jugendarbeit wie z.B. eine Plogging-Aktion
- Wochenend-/Ferienfreizeiten ohne direkten Sportartenbezug (kein Trainingslager, kein Turnier!)
- Maßnahmen zur Integration neuer Zielgruppen
- inklusive Angebote
- Gewaltpräventionsangebote
- Ausstattung/Einrichtung von Jugendräumen
- Digitalisierung
- Aufbau neuer Sportangebote, z.B. im Fun-Bereich, sportartübergreifend oder breiten-sportorientiert
- Kooperationen von Sportvereinen mit Jugendverbänden/freien Trägern, Schulen oder sonstigen Institutionen
Nicht gefördert werden Anschaffung von Sportbekleidung, Mitgliedsbeiträge, Bau oder Errichtung von Sportstätten oder Spielplätzen sowie sich regelmäßig wiederholende Makroprojekte (Mikroprojekte dürfen wiederholt stattfinden).