Die Satzung
Juristische Grundlage des Stadtsportbundes
Nach § 57 BGB muss die Vereinssatzung eines eingetragenen Vereins dem Verein einen Namen geben, den Zweck des Vereins festlegen, den Sitz des Vereins bestimmen und die Aussage enthalten, dass der Verein eingetragen werden soll. Die Vereinssatzung muss also verschiedene Regelungen enthalten, welche die Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts widerspiegeln.
Als gemeinnützige Organisation hat auch der Stadtsportbund eine Satzung.