Bestandserhebung
Meldung der Mitglieder Ihres Vereins
Mit Stichtag 1. Januar des jeweiligen Jahres sind die Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Hannover und des LSB Niedersachsen verpflichtet, ihre Mitgliederzahlen jahrgangsweise über das LSB-Net als Bestandserhebung einzugeben.
Anleitung zur Online-Eingabe der Bestandserhebung
Die Bestandserhebung muss jedes Jahr im Zeitraum 20. Dezember bis 31. Januar abgegeben werden.
Die jährliche Mitgliedermeldung muss online über das LSB-Net des Landessportbundes Niedersachsen erfolgen und ist verpflichtend! Für den Zugang zum LSB-Net ist eine persönliche Berechtigung (Benutzernummer und Passwort) erforderlich. Das Antragsformular und weitere Informationen zum LSB-Net finden Sie unter dem Menüpunkt LSB-Net.
Im Rahmen der Bestandserhebung sind auf Seite A alle Mitglieder (aktive, passive, sonstige) unter der Rubrik „Gesamtmitglieder“ anzugeben.
Auf Seite B der Bestandserhebung erfolgt die Zuordnung der Vereinsmitglieder zu den Landesfachverbänden gemäß § 9 Ziff. 2 der LSB-Satzung, d. h. der Verein ist verpflichtet, seine Vereinsmitglieder den jeweiligen Landesfachverbänden zuzuordnen, in denen er Mitglied ist.
Auf Seite B können die Mitglieder den jeweiligen Landesfachverbänden (LFV) nur dann zugeordnet werden, wenn auch tatsächlich eine rechtsichere Mitgliedschaft in diesem LFV besteht. In der Eingabemaske erscheinen dementsprechend in einem Auswahlmenü auch nur noch die LFV, die eine Mitgliedschaft des Vereins dem LSB gemeldet haben. Der Landessportbund empfiehlt daher dringend, sich im Vorfeld der Online-BE Klarheit über die Mitgliedschaft in einzelnen Landesfachverbänden zu verschaffen.
Zur konkreten Zuordnung der Sportarten zu den Landesfachverbänden stellt der LSB auf seiner Homepage und im LSB-net eine verbindliche Sportartenliste mit entsprechender Zuordnung zum anbietenden Landesfachverband (gem. § 12, Ziffer 5 LSB-Satzung) zur Verfügung. (Sie finden diese Liste unter dem Link “Mitgliederservice”, “Bestandserhebung”. Diese Sportartenliste umfasst die jeweils von den Landesfachverbänden betreuten Sportarten. Weiterhin ist diese Sportartenliste Grundlage für die Zuordnung der Mitgliedsvereine mit ihren jeweiligen Mitgliedern zu den Landesfachverbänden.
Alle Vereinsmitglieder, die auf Grundlage der Sportaktivitätenliste des LSB keinem Fachverband zugeordnet werden können, sind hier zu melden. Es muss auch immer die Sportart angegeben werden, die von diesen Mitgliedern ausgeübt wird.
HINWEIS: Für die Mitglieder auf Seite C ist ein gesonderter Beitrag zu entrichten. Gemäß Beschluss des Landessporttages vom 18.11.2023 beträgt dieser Beitrag ab 2025 für Kinder/Jugendliche 4,00 € und für Erwachsene 6,00 €.
Die virtuellen Abbilder sind dem entsprechenden Verband zuzuordnen, dessen Sportart abgebildet wird.
Informationen zu den Mitgliedsbeiträgen
Für die Inanspruchnahme seiner Leistungen und der des LSB Niedersachsen erhebt der Stadtsportbund ab 01.01.2025 folgende Jahresmitgliedsbeiträge:
Kinder |
Jugendliche (15-18 Jahre) |
Erwachsene (ab 19 Jahre) |
|
Beitrag LSB | 2,00 € | 4,00 € | 6,00 € |
Beitrag SSB | 1,30 € | 1,70 € | 2,00 € |
Gesamtbeitrag | 3,30 € | 5,70 € | 8,00 € |
Zusätzlich wird vom SSB Hannover pro Verein ein jährlicher Grundbeitrag in Höhe von 80,00 € erhoben.
Bei Bezahlung per Überweisung:
1. Rate zum 1. April
2. Rate zum 1. Juli
Bei Bezahlung per Lastschrift:
1. Rate zum 10. April
2. Rate zum 1. Juli
Der Jahresbeitrag wird bei einer Höhe über 1.000,00 € pro Jahr in zwei Raten eingezogen.
Neu aufgenommene Mitglieder zahlen den anteiligen Jahresmitgliedsbeitrag ab Beginn des auf die Aufnahme folgenden Monats (LSB-Satzung: § 19, Pkt. 3 Beiträge und Gebühren). Grundlage ist hier die, im Rahmen des Aufnahmeverfahrens, angegebene Mitgliederzahl. Zusätzlich wird vom SSB Hannover der jährliche Grundbeitrag quartalsweise angepasst erhoben. In den Folgejahren errechnet sich die Beitragshöhe grundsätzlich nach der Mitgliederbestandserhebung zum 1. Januar eines jeden Jahres.