Sportstättenbau
Finanzielle Förderung des Vereinssportstättenbaus
Ohne öffentliche Förderung könnten viele Sportvereine den Betrieb ihrer Sportstätten nicht aufrechterhalten. Eine gute Infrastruktur ist entscheidend, um Sport für alle zugänglich zu machen, gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und langfristig gesundheitliche sowie soziale Vorteile zu sichern.
Bei der Förderung von Baumaßnahmen im Sportstättenbau des SSB handelt es sich um eine Förderung des Landessportbund Niedersachsen aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen.
Die Antragstellung gemäß aktueller Richtlinie erfolgt über das Förderportal im LSB-Net, dem Intranet des LSB Niedersachsen.
- Neubau und Sanierung baulicher Anlagen für Sport, Bewegung, aber auch Begegnung (z.B. Räume für Hausaufgabenhilfe). Der Zusammenhang mit einer sportlichen Nutzung muss in jedem Fall gegeben sein. Details zur Förderfähigkeit siehe Punkt 3. der aktuellen Richtlinie zur Sportstättenbauförderung
- Ankauf von bislang nicht für den Sport genutzten baulichen Anlagen in Verbindung mit einer baulichen Umgestaltung zur sportlichen Nutzung
- Herstellung von Barrierefreiheit im Gebäudebestand sowie bei Neubauten
- Baumaßnahmen zur Energieeinsparung
- Ordentliche Mitgliedsvereine mit eigener Sportstätte
- Zusammenschlüsse aus ordentlichen Mitgliedsvereinen zum Zweck der gemeinsamen Nutzung einer eigenen Sportstätte
- Ordentliche Mitgliedsvereine ohne eigene Sportstätte, die sich an baulichen Projekten anderer Träger zum Zweck einer langfristigen Mitnutzung (mindestens 12 Jahre) beteiligen möchten
- Bei Antragstellung darf mit der Baumaßnahme noch nicht begonnen worden sein (auch keine Auftragsvergabe an Firmen). Ausgenommen sind Aufträge und Ausgaben in Zusammenhang mit der Projektplanung
- Förderungsfähige Ausgaben der Baumaßnahme mindestens 5.000 €
- Ein Eigenanteil des Vereins ist nicht erforderlich
- Freistellungsbescheid zum Nachweis der Gemeinnützigkeit bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre
- Miet- oder Pachtvertrag bei Antragstellung mit einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren
Betragen die Gesamtausgaben einer Baumaßnahme mindestens 25.000 €, ist ein individuelles Beratungsgespräch beim Stadtsportbund Hannover erforderlich und möglichst bis zum 15. Juli wahrzunehmen. Das hierüber angefertigte Protokoll zählt als fester Bestandteil zu den Antragsunterlagen, die im Förderportal hochzuladen sind. Ein Hinweisblatt gibt Auskunft darüber, welche Fragen von Vereinsseite idealerweise im Vorfeld des Beratungsgesprächs geklärt sein sollten. Als Vorbereitung wurde zusätzlich ein verbindlicher Fahrplan zur Umsetzung in sechs Schritten entwickelt.
Bei Baumaßnahmen mit Gesamtausgaben unter 25.000 € ist den Antragsunterlagen eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Qualifixseminar bzw. einer adäquaten Veranstaltung zum Thema Sportstättenbau beizulegen. Hier erfahren die Teilnehmer alles Wichtige rund um Antragstellung und Antragsabwicklung von kleineren Baumaßnahmen. Jede Teilnahmebescheinigung hat eine Güligkeitsdauer von 24 Monaten. Seminartermine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.
Für alle Anträge ab 25.000 € Antragstellung bis 15. September für eine Förderung im Folgejahr.
Für alle Anträge bis 25.000 € Antragstellung bis 15. November für eine Förderung im Folgejahr.
Einreichung des Antrags auf Auszahlung der Förderung im Jahr der Bewilligung bis spätestens 31. Dezember.
Einreichung des Verwendungsnachweises zur Endabrechnung spätestens ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums.
- Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt
- mit maximal 40 % der förderungsfähigen Ausgaben, aber höchstens 150.000 €
- Die Mindestförderhöhe bei Bewilligung muss 1.000 € betragen
Informationen als PDF
Angela Plenz
Sportstättenbau | ÜL-Zuwendungen | Mitgliedschaft