Aufnahme von Sportvereinen
Mitglied im SSB Hannover & im LSB Niedersachsen werden
Sportvereine können über die zuständigen Sportbünde Mitglieder des Landessportbund Niedersachsen (LSB) werden. Die Zuordnung zum Sportbund richtet sich nach dem Sitz des Vereins. Mit Sitz Ihres Vereins in Hannover ist der Stadtsportbund Hannover für Sie zuständig. Außerdem ist eine Mitgliedschaft in einem Landesfachverband erforderlich.
Der Antrag zur Aufnahme in den Stadtsportbund ist gleichzeitig auch Antrag zur Aufnahme in den LSB, der letztendlich über die Aufnahme entscheidet. Mit der Aufnahme in den LSB Niedersachsen ist ein Verein auch automatisch in den Stadtsportbund aufgenommen.
Nehmen Sie mit uns zu Fragen der Aufnahme, Mitgliedschaft & Gründung eines Sportvereins Kontakt auf. Wir beraten Sie gern und bearbeiten Ihren Aufnahmeantrag.
Einzureichende Unterlagen
Für die Aufnahme als ordentliches Mitglied sind folgende Unterlagen bei uns einzureichen:
- Antrag zur Mitgliedschaft im LSB (mit verpflichtenden Angaben)
- Gründungsprotokoll mit Unterschrift(en)
- Satzung mit Datum und Unterschrift(en)
- Bestandserhebungsbogen (Mitgliedermeldung)
- Auszug aus dem Vereinsregister
- gültiger Freistellungsbescheid des Finanzamtes: Feststellungsbescheid (Gültigkeit 3 Jahre) bzw. endgültiger Freistellungsbescheid (Gültigkeit: 5 Jahre)
- Nachweis über Aufnahmeantrag bei einem Landesfachverband
Gründung eines Sportvereins
Wie ein Verein zu gründen ist, regeln in Deutschland Gesetze. Für einen Verein der als gemeinnützig anerkannt werden soll, sind vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Abgabenordnung (AO) wichtig. Der LSB Niedersachsen hat für Sie alle für eine Vereinsgründung wichtigen Informationen zusammengestellt.
Sollten sich daraus Fragen für Sie ergeben, beantworten wir Ihnen diese beim Stadtsportbund sehr gerne.
Angela Plenz
Sportstättenbau | ÜL-Zuwendungen | Mitgliedschaft