Ordentlicher Stadtsporttag
Die Mitgliederversammlung des Stadtsportbundes

Der Stadtsporttag ist die Mitgliederversammlung des Stadtsportbundes und damit das oberste Organ. Er findet in der Regel alle zwei Jahre statt.

Der Stadtsporttag ist die Mitgliederversammlung des Stadtsportbundes und damit das oberste Organ. Er findet in der Regel alle zwei Jahre statt.
Am 11. November 2024 fand der 46. Ordentliche Stadtsporttag im Toto-Lotto-Saal der Akademie des Sports mit 113 Teilnehmenden statt. Neben den rund 60 Stimmberechtigten waren auch zahlreiche Ehrengäste unter ihnen Regionspräsident Steffen Krach, Bürgermeister der Stadt Hannover Thomas Hermann sowie LSB-Niedersachsen-Präsident André Kwiatkowski in den Toto-Lotto-Saal der Akademie des Sports gekommen, um mit der Wahl von drei Präsidiumspositionen und dem Beschluss einer Beitragsanpassung die Weichen des Verbandes für die nächsten Jahre zu stellen. Zur Wiederwahl angetreten waren der bisherige Präsident Benjamin Chatton, Vizepräsident Michael Rabe und Vizepräsident Marko Volck. Alle drei wurden in ihren Ämtern bestätigt. Das einstimmige Votum wurde von allen dreien als Anerkennung ihrer bisherigen Arbeit gewertet.
Protokoll über den 46. Ordentlichen Stadtsporttag
Gemäß § 10, Abs. 10 der Satzung des Stadtsportbundes ist innerhalb von zwei Monaten nach dem Stadtsporttag das Protokoll zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich online auf der SSB-Website.
Das Protokoll gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen Einwendungen erhoben werden. Sollten Sie Einwände erheben wollen, nehmen wir diese per Mail bis zum 11. Februar 2025 entgegen. Der nächste Stadtsporttag in 2026 würde diese behandeln.
Der Stadtsporttag hat insbesondere folgende Aufgaben
- Entgegennahme von Präsidiums- und Rechnungsprüfungsbericht,
- Verabschiedung der Jahresrechnungen,
- Entscheidung über die Beschlussfassung zur Entlastung des Präsidiums,
- Beschlussfassung über die Haushaltspläne,
- Wahl und Abwahl der von ihm zu wählenden Präsidiumsmitglieder,
- Wahl der Rechnungsprüfenden,
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, Aufnahmebeiträge und Umlagen,
- Beschlussfassung über die Satzung, Fusion und Auflösung,
- Ernennung von Ehrenpräsident:innen,
- Beschlussfassung über vorliegende Anträge.