Bestandserhebung
Meldung der Mitglieder Ihres Vereins
Mit Stichtag 1. Januar des jeweiligen Jahres sind die Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Hannover und des LSB Niedersachsen verpflichtet, ihre Mitgliederzahlen jahrgangsweise über das LSB-Portal als Bestandserhebung einzugeben.
Anleitung zur Online-Eingabe der Bestandserhebung
Die Bestandserhebung muss jedes Jahr im Zeitraum 1. Dezember bis 31. Januar abgegeben werden.
Die jährliche Mitgliedermeldung muss online über das LSB-Portal des Landessportbundes Niedersachsen erfolgen und ist verpflichtend! Für den Zugang zum LSB-Portal ist eine persönliche Berechtigung (Benutzernummer und Passwort) erforderlich.
Option 1: Sie hatten bereits Zugangsdaten zum LSB-Net (Vorgängerversion LSB-Portal)
Die Anmeldung erfolgt zunächst mit den für das LSB-Net bekannten Zugangsdaten, wobei das Passwort direkt geändert werden muss. Dieses neue Passwort gilt dann auch für das LSB-Net.
Option 2: Sie haben weder eine Berechtigung zum LSB-Net noch zum neuen LSB-Portal
Eine Neu-Registrierung ist direkt im LSB-Portal möglich. Nach der erfolgreichen Registrierung können Ihnen Berechtigungen bzw. Rollen von Ihrem "Organisations-SysAdmin" des Vereins zugeteilt werden.
Die Rolle „Organisations-Admin“ ist zur Eingabe der BE erforderlich. Diese kann im LSB-Portal von einem „Organisations-SysAdmin“ des Vereins - in der Regel ein zeichnungsberechtigtes Vorstandsmitglied - vergeben werden.
Im Rahmen der Bestandserhebung sind auf Seite A alle Mitglieder (aktive, passive, sonstige) unter der Rubrik „Gesamtmitglieder“ anzugeben.
Auf Seite B der Bestandserhebung erfolgt die Zuordnung der Vereinsmitglieder zu den Landesfachverbänden gemäß § 9 Ziff. 2 der LSB-Satzung, d. h. der Verein ist verpflichtet, seine Vereinsmitglieder den jeweiligen Landesfachverbänden zuzuordnen, in denen er Mitglied ist.
Auf Seite B können die Mitglieder den jeweiligen Landesfachverbänden (LFV) nur dann zugeordnet werden, wenn auch tatsächlich eine rechtsichere Mitgliedschaft in diesem LFV besteht. In der Eingabemaske erscheinen dementsprechend in einem Auswahlmenü auch nur noch die LFV, die eine Mitgliedschaft des Vereins dem LSB gemeldet haben. Der Landessportbund empfiehlt daher dringend, sich im Vorfeld der Online-BE Klarheit über die Mitgliedschaft in einzelnen Landesfachverbänden zu verschaffen.
Zur konkreten Zuordnung der Sportarten zu den Landesfachverbänden stellt der LSB auf seiner Homepage eine verbindliche Sportartenliste mit entsprechender Zuordnung zum anbietenden Landesfachverband (gem. § 12, Ziffer 5 LSB-Satzung) zur Verfügung. Diese Sportartenliste umfasst die jeweils von den Landesfachverbänden betreuten Sportarten. Weiterhin ist diese Sportartenliste Grundlage für die Zuordnung der Mitgliedsvereine mit ihren jeweiligen Mitgliedern zu den Landesfachverbänden.
Alle Vereinsmitglieder, die auf Grundlage der Sportaktivitätenliste des LSB keinem Fachverband zugeordnet werden können, sind hier zu melden. Es muss auch immer die Sportart angegeben werden, die von diesen Mitgliedern ausgeübt wird oder der sie sich zugehörig fühlen.
HINWEIS: Für die Mitglieder auf Seite C ist ein gesonderter Beitrag zu entrichten. Gemäß Beschluss des Landessporttages vom 18.11.2023 beträgt dieser Beitrag ab 2025 für Kinder/Jugendliche 4,00 € und für Erwachsene 6,00 €.
Die virtuellen Abbilder sind dem entsprechenden Verband zuzuordnen, dessen Sportart abgebildet wird.
Zusätzliche hilfreiche Informationen zur Bestandserhebung
Wenn Sie sich für statistische Daten zu den Mitgliederzahlen des Stadtsportbundes interessieren, finden Sie hier interessante Informationen.
Wenn Sie sich für statistische Daten zu den Mitgliederzahlen des Stadtsportbundes interessieren, finden Sie hier interessante Informationen.
Informationen zu den Mitgliedsbeiträgen
Für die Inanspruchnahme seiner Leistungen und der des LSB Niedersachsen erhebt der Stadtsportbund ab 01.01.2026 folgende Jahresmitgliedsbeiträge:
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Kinder |
Jugendliche (15-18 Jahre) |
Erwachsene (ab 19 Jahre) |
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| Beitrag LSB | 2,00 € | 4,00 € | 6,00 € |
| Beitrag SSB | 1,60 € | 2,10 € | 2,60 € |
| Gesamtbeitrag | 3,60 € | 6,10 € | 8,60 € |
Zusätzlich wird vom SSB Hannover pro Verein ein jährlicher Grundbeitrag in Höhe von 90,00 € erhoben.
Bei Bezahlung per Überweisung:
1. Rate zum 1. April
2. Rate zum 1. Juli
Bei Bezahlung per Lastschrift:
1. Rate zum 10. April
2. Rate zum 1. Juli
Der Jahresbeitrag wird bei einer Höhe über 1.000,00 € pro Jahr in zwei Raten eingezogen.
Neu aufgenommene Mitglieder zahlen den anteiligen Jahresmitgliedsbeitrag ab Beginn des auf die Aufnahme folgenden Monats (LSB-Satzung: § 19, Pkt. 3 Beiträge und Gebühren). Grundlage ist hier die, im Rahmen des Aufnahmeverfahrens, angegebene Mitgliederzahl. Zusätzlich wird vom SSB Hannover der jährliche Grundbeitrag quartalsweise angepasst erhoben. In den Folgejahren errechnet sich die Beitragshöhe grundsätzlich nach der Mitgliederbestandserhebung zum 1. Januar eines jeden Jahres.