ÜL-Bezuschussung. Antragsfrist auf 30. Juni verlängert
Technische Schwierigkeiten bedingen Firstverlängerung

- 26.05.2026
Aufgrund des Systemwechsels & der damit verbundenen technischen Schwierigkeiten bei der Bearbeitung der ÜL/T-Bezuschussung hat der LSB Niedersachsen beschlossen, die Frist zur Einreichung der ÜL/T-Bezuschussung in diesem Jahr bis zum 30. Juni 2026 zu verlängern. Da die sonstigen Voraussetzungen für einen Abschluss erhalten bleiben, können Vereine, die ihre Beantragung bereits vorgenommen haben, bei Bedarf noch bis zum 30. Juni Änderungen vornehmen.
Hintergrund für die Fristverlängerung sind insbesondere Probleme beim Auffinden einzelner ÜL/T-Lizenzen sowie beim Hinzufügen dieser zur Bezuschussungsliste im System.
Bitte beachten Sie:
Damit die zuständigen Personen im Verein die ÜL/T-Bezuschussung bearbeiten können, benötigen sie die Funktion „ÜL/T bearbeiten“.
Da die Bearbeitung aller Anträge erst nach Ablauf der verlängerten Frist abgeschlossen werden kann, erfolgt die Auszahlung der ÜL/T-Bezuschussung – auch für Vereine, die ihre Bezuschussung bereits eingereicht haben – leider erst im Juli. Wir bitten hierfür um Verständnis.
Bei technischen Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit dem LSB-Portal steht Ihnen der LSB unter portal@lsb-niedersachsen.de zur Verfügung.
Bei fachlichen Fragen zur Übungsleiterbezuschussung, wenden Sie sich bitte an den Stadtsportbund unter a.plenz@ssb-hannover.de & bei fehlenden Lizenzen oder veralteten Gültigkeiten an den jeweiligen Landesfachverband.