Pkw-Einsatzversicherung für Ehrenamtliche

Niedersachsen erweitert Versicherungsschutz ab 1. September

Seit dem 1. September 2026 gilt für ehrenamtlich Engagierte in Niedersachsen, die für ihre Tätigkeit das eigene Auto nutzen, eine zusätzliche Absicherung durch das Land Niedersachsen. Abgedeckt sind Unfallschäden am privaten Pkw, die während einer Fahrt im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen – bis zu einer Schadenssumme von 30.000 Euro.

Der neue Schutz gilt für alle Bürger:innen, die sich ehrenamtlich engagieren – unabhängig davon, ob sie unentgeltlich tätig sind oder eine Aufwandsentschädigung erhalten. Abgedeckt sind Unfallschäden am privaten Pkw, die während einer Fahrt im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen. Damit greift die Versicherung zum Beispiel bei Fahrten zu Auswärtsspielen.

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