Frist für Bestandserhebung & Förderprogramme verlängert 

BE-Abgabe bis 16. Februar

Aufgrund technischer Anpassungen im neuen LSB-Portal hat der LSB-Vorstand entsprechende Übergangsregelungen festgelegt.

Das betrifft unter anderem die Bestandserhebung für Sportvereine in Niedersachsen. Vereine können ihre Mitgliedszahlen bis zum 16. Februar einreichen

Eine Änderung gibt es durch die Systemumstellung auch bei Förderanträgen.

Für alle Maßnahmen, die ab dem 1. Januar begonnen oder bereits durchgeführt wurden, gilt: Der frühe Start führt nicht automatisch dazu, dass eine Förderung ausgeschlossen ist, wenn die Förderkriterien erfüllt sind. Anträge können in diesem Fall auch rückwirkend gestellt werden. 

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