Aktion Mensch

Förderung "Barrierefreie Website"

Digitale Barrierefreiheit ist eine wichtige Voraussetzung für die aktive Teilhabe in allen Lebensbereichen. Seit 2019 hat die Aktion Mensch mit ihrem Förderangebot „Mikroförderung Barrierefreiheit“ tausende von Projekt-Partnern dabei unterstützt, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. 

Dieses Angebot geht jetzt in den Endspurt: Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28. Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit für viele Organisationen und Unternehmen zur gesetzlichen Pflichtaufgabe. Damit endet auch die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit über die Aktion Mensch zu erhalten. 

Doch bis es so weit ist, stellt Aktion Mensch noch einmal bis zu 5 Millionen € für die Herstellung von Barrierefreiheit auf Webseiten zur Verfügung.

Stichtag für die Antragstellung ist der 28. Juni 2025. 

Alle anderen Möglichkeiten in der Mikroförderung Barrierefreiheit (zum Beispiel der Abbau von baulichen Barrieren oder die Sensibilisierung für mehr Barrierefreiheit) bleiben weiterhin bestehen. 

Förderfähige Kosten:

  •     Anschaffungen zur Herstellung der Barrierefreiheit
  •     Bauten/ Umbauten
  •     technische Gebrauchsgegenstände
  •     Honorarkosten für Gebärdensprach-/ Schriftdolmetscher*innen
  •     Gestaltung barrierefreier Webseiten

Zuschuss: max. 5.000 €

Eigenmittel: nicht erforderlich

Laufzeit: bis zu einem Jahr

Mikroförderung Barrierefreiheit

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