Sportstättenbau. 8 Mio. € zusätzlich für Baumaßnahmen zur Energieeinsparung
Ab dem 1. August 2023 tritt eine Änderung der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus in Kraft, die Baumaßnahmen zur Energieeinsparung in noch höherem Maße begünstigt,