Sport in Hannover

SERVICE FÜR VEREINE

Information & Beratung

Angela Plenz
T 0511 1268-5311
a.plenz@ssb-hannover.de

Informationen zur Aufnahme als Mitgliedsverein

Mitgliedschaft im Stadtsportbund Hannover

Für die Aufnahme als ordentliches Mitglied in den LandesSportBund Niedersachsen e. V. sind folgende Unterlagen über den Stadtsportbund Hannover e.V. einzureichen:

  • ANTRAG zur Mitgliedschaft im LSB (mit verpflichtenden Angaben)
  • Gründungsprotokoll mit Unterschrift(en)
  • Satzung mit Datum und Unterschrift(en)
  • Bestandserhebungsbogen (Ausfüllanleitung Bestandserhebung für Neuaufnahmen)
  • Registerauszug aus Vereinsregister
  • gültiger Freistellungsbescheid des Finanzamtes: vorläufiger Feststellungsbescheid oder endgültiger Freistellungsbescheid (Gültigkeit: 5 Jahre)
  • Nachweis über Aufnahmeantrag bei einem Landesfachverband*

* Wir weisen Sie auf folgenden Beschluss des Landessporttages vom 22. November 2008 hin: Ordentliche Mitglieder, d. h. gemeinnützige, eingetragene Vereine, können nur die Vereine werden bzw. sein, die Mitglieder in mindestens einem dem LSB angeschlossenen Landesfachverband sind. Ausreichend für neu aufzunehmende Vereine ist auch ein Aufnahmeantrag bei einem Landesfachverband, dessen Annahme nur noch von der Mitgliedschaft im LSB abhängt. Dieses Erfordernis entfällt für Vereine, die einen Aufnahmeantrag vor dem 22.11.2008 gestellt haben und für Vereine, die sportliche Aktivitäten betreiben, für die kein Landesfachverband ein entsprechendes Betreuungsangebot bereithält.

Wichtiger Hinweis: Die ordentliche Mitgliedschaft im LSB kann nur von im Vereinsregister eingetragenen und gemeinnützigen Vereinen erworben werden! Umfassende Informationen u. a. zu den Vorteilen einer ordentlichen Mitgliedschaft enthält zusätzlich das LSB-Infopaket

Leitfaden zum Vereinsrecht des Bundesministeriums der Justiz: Diese Broschüre hilft allen, die sich kundig machen möchten, wie man einen Verein gründet und worauf man achten muss. Die aktuelle Informationsbroschüre zum Vereinsrecht, kann kostenlos beim Bundes-Justizministerium bestellt oder heruntergeladen werden.

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