Sportentwicklung

FÖRDERPROGRAMME

Information & Beratung

Angela Plenz
T 0511 1268-5311
a.plenz@ssb-hannover.de

Grundsätzliches zur Sportstättenbauförderung

Sportstättenbauförderung

Bei der Förderung von Baumaßnahmen im Sportstättenbau handelt es sich um eine Förderung des Landessportbund Niedersachsen aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen.

Die Antragstellung gemäß aktueller Richtlinie erfolgt über das Förderportal im LSB-Net, dem Intranet des LSB Niedersachsen. Das Anmeldeformular für den Intranetzugang finden Sie hier. Folgender Leitfaden unterstützt bei der digitalen Antragstellung und allen weiteren digitalen Bearbeitungsschritten bis zur Auszahlung.

  • Neubau und Sanierung baulicher Anlagen für Sport, Bewegung, aber auch Begegnung (z.B. Räume für Hausaufgabenhilfe). Der  Zusammenhang mit einer sportlichen Nutzung muss in jedem Fall gegeben sein. Details zur Förderfähigkeit siehe Punkt 3. der aktuellen Richtlinie zur Sportstättenbauförderung
  • Ankauf von bislang nicht für den Sport genutzten baulichen Anlagen in Verbindung mit einer baulichen Umgestaltung zur sportlichen Nutzung
  • Herstellung von Barrierefreiheit im Gebäudebestand sowie bei Neubauten
  • Baumaßnahmen zur Energieeinsparung 

       FAQ LSB-Förderung Baumaßnahmen zur Energieeinsparung

       MERKBLATT LSB-Förderung regenerativer Energieerzeugung

  • Ordentliche Mitgliedsvereine mit eigener Sportstätte
  • Zusammenschlüsse aus ordentlichen Mitgliedsvereinen zum Zweck der gemeinsamen Nutzung einer eigenen Sportstätte
  • Ordentliche Mitgliedsvereine ohne eigene Sportstätte, die sich an baulichen Projekten anderer Träger zum Zweck einer langfristigen Mitnutzung (mindestens 12 Jahre) beteiligen möchten
  • Bei Antragstellung darf mit der Baumaßnahme noch nicht begonnen worden sein (auch keine Auftragsvergabe an Firmen). Ausgenommen sind Aufträge und Ausgaben in Zusammenhang mit der Projektplanung
  • Förderungsfähige Ausgaben der Baumaßnahme mindestens 5.000 €
  • Eigenanteil mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben
  • Freistellungsbescheid zum Nachweis der Gemeinnützigkeit bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre
  • Miet- oder Pachtvertrag bei Antragstellung mit einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren

Betragen die Gesamtausgaben einer Baumaßnahme mindestens 25.000 € , ist ein individuelles Beratungsgespräch beim Stadtsportbund Hannover erforderlich und möglichst bis zum 15.07. wahrzunehmen. Das hierüber angefertigte Protokoll zählt als fester Bestandteil zu den Antragsunterlagen, die im Förderportal hochzuladen sind. Ein Hinweisblatt gibt Auskunft darüber, welche Fragen von Vereinsseite idealerweise im Vorfeld des Beratungsgesprächs geklärt sein sollten. Als Vorbereitung wurde zusätzlich ein verbindlicher Fahrplan zur Umsetzung in sechs Schritten entwickelt.

Bei Baumaßnahmen mit Gesamtausgaben unter 25.000 €, ist den Antragsunterlagen eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Qualifixseminar bzw. einer adäquaten Veranstaltung zum Thema Sportstättenbau beizulegen. Hier erfahren die Teilnehmer alles Wichtige rund um Antragstellung und Antragsabwicklung von kleineren Baumaßnahmen. Jede Teilnahmebescheinigung hat eine Güligkeitsdauer von 24 Monaten. Seminartermine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender

  • Für alle Anträge ab 25.000 € Antragstellung bis 15.09. für eine Förderung im Folgejahr
  • Für alle Anträge bis 25.000 € Antragstellung bis 15.11. für eine Förderung im Folgejahr
  • Einreichung des Antrags auf Auszahlung der Förderung im Jahr der Bewilligung bis spätestens 31.12.
  • Einreichung des Verwendungsnachweises zur Endabrechnung spätestens ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums
  • Anträge für Baumaßnahmen zur Energieeinsparung dürfen vom 01.08.2023 bis 31.10.2024 fortlaufend gestellt werden, solange Fördermittel zur Verfügung stehen (insgesamt 8 Mio €)

Es gibt Differenzierungen in Baumaßnahmen…

zur Bestandssicherung (Erhaltung des Status Quo durch Sanierung und Modernisierung)

  • bis 25.000 € Gesamtausgaben
  • ab 25.000 € Gesamtausgaben

zur Bestandsentwicklung inkl. Herstellung von Barrierefreiheit (Unterstützung eines Entwicklungsprozesses im Verein, der eine inhaltliche Neuausrichtung zum Ziel hat z.B. Erweiterungsmaßnahmen bestehender Anlagen, Umnutzung oder Umbau von Gebäuden und Freiflächen, die dem Sportverein bisher nicht zur Verfügung standen und eine Neuausrichtung des Sportvereins unterstützen.)

  • grundsätzlich über 25.000 € Gesamtausgaben (Ausnahme: Anträge zur Herstellung von Barrierefreiheit )

zur Energieeinsparung (Maßnahmen, die unmittelbar mit dem Zweck der Energieeinsparung in Zusammenhang stehen und keine fossilen Energieträger nutzen)

  • bis 25.000 € Gesamtausgaben
  • ab 25.000 € Gesamtausgaben
  • Bestandssicherung – maximal 30 % der förderungsfähigen Ausgaben, aber höchstens 100.000 €
  • Bestandsentwicklung – maximal 35 % der förderungsfähigen Ausgaben, aber höchstens 100.000 €
  • Baumaßnahmen zur Energieeinsparung – maximal 50 % der förderungsfähigen Ausgaben, aber höchstens 200.000 €

e.coSport

Klimaschutz im Sportverein

Förderprogramm zur energieeffizienten Sportstättensanierung mit Umweltberatung für Sportvereine leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz in Stadt und Region.

Seit dem Jahr 2002 wurden insgesamt 107 Vereine mit Hilfe des e.coSport-Programms umfassend über Möglichkeiten der energetischen Modernisierung beraten und bei der Umsetzung (z.B. Gebäudedämmung, Renovierung der Heizungsanlagen oder Installation von Solaranlagen) finanziell gefördert. Neben den Projektträgerinnen Stadt und Region engagieren sich finanziell auch der Förderfonds proKlima, der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) sowie der Stadtsportbund und der Regionssportbund Hannover.

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