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Fristende Online-Beantragung Übungsleiterzuschüsse
Vereine, die für die Tätigkeit ihrer lizenzierten Übungsleiter (ÜL) und Trainer (T) im Jahr 2022 Zuschüsse vom LSB Niedersachsen sowie von der Stadt Hannover beantragen möchten, haben hierfür vom 15. März bis 31. Mai die Möglichkeit. Ausschließlich in diesem Zeitfenster ist die ÜL/T-Bezuschussungsliste für eine Bearbeitung und Zuschussbeantragung im Intranet freigeschaltet und kann in diesem Zeitraum beliebig oft aktualisiert werden. Die jeweils letzte gespeicherte Version der ÜL/T-Bezuschussungsliste gilt als verbindlicher Antrag auf Bezuschussung.
Wichtigste Voraussetzungen und Grundlagen für eine gelingende Beantragung der ÜL-Zuschüsse:
- Ganzjährige Pflege der ÜL/T-Liste
- Überwachung der Gültigkeit von Lizenzen
- März bis 31. Mai: verbindlicher Zeitraum für Beantragung
- Alle ÜL/T mit gültiger Lizenz bis 31. Mai auf Bezuschussungsliste, wenn Einsatz in 2022 zu erwarten
- ÜL/T-Bezuschussungsliste = Antrag, Aktualisierungen im Zeitraum beliebig möglich. Achtung: Speichern!
- Kennzeichnung hauptberuflicher ÜL/T, für die es nur die städtische Förderung gibt
- Erweitertes Führungszeugnis = Voraussetzung für städtische Förderung ÜL/T im Kinder-/Jugendbereich
- Auszahlung der Förderung, in zwei Raten (Juli und Dezember)
- Bestätigung der Mittelverwendung bis 31. Januar 2023, Abgleich überwiesener Förderung mit gezahlter ÜL-Vergütung 2022 Wichtig: Verwendung der Zuschüsse nur für ÜL/T auf Bezuschussungsliste!
- Nachweis für gezahlte Vergütung an ÜL/T = Banküberweisung (nur bei Aufforderung vorzulegen)
Online-Seminar zur Übungsleiterförderung
Worauf grundsätzlich zu achten ist, um die zugewiesene Förderung optimal zu nutzen, wird neben weiteren Aspekten in unserem Online-Seminar zur Übungsleiterförderung vorgestellt. Anmeldungen zum Seminar sind auch kurzfristig möglich.
Termin: 25. April 2022, Zoom online
Fristende Beantragung LSB-Förderung Materialien zum Erhalt des Sportbetriebs
Für die Sportvereine ist es von großer Bedeutung, ihr sportliches Angebot auch unter Pandemiebedingungen aufrecht zu erhalten bzw. erfolgreiche neue Konzepte zu verstetigen. Im Rahmen des Programms „Förderung von Materialien zum Erhalt des Sportbetriebs“ können zur Erstellung von Online-Sportangeboten (bspw. Webcam, Mikrofon, Stativ, Zoom-/youtube-Lizenz) und zur Durchführung von Outdoor-Angeboten (bspw. Musikanlage, Kleinmaterial für Outdoor-Sport) sowie zur Umsetzung der Hygienestandards & Kontaktbeschränkungen (bspw. Markierungsspray, Absperrband, Selbsttests, Desinfektionsmittel) bis zu 750 € für Materialien zur Verfügung gestellt werden.
Pro Sportverein kann bis zum 31. Mai 2022 ein Antrag gestellt werden.
INFORMATIONEN zur Förderung von Material zum Erhalt des Sportbetriebs