Sportentwicklung

FÖRDERPROGRAMME

Information & Beratung

Angela Plenz
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a.plenz@ssb-hannover.de

Für starken Sport in Hannover

BEZUSCHUSSUNG Übungsleitende

Übungsleitende (ÜL) sind eine wichtige Stütze für unsere Sportvereine. Von ihnen hängt ganz entscheidend ab, ob die Mitglieder mit dem Sportangebot zufrieden sind. Gute Leistungen haben aber auch ihren Preis.

Der Landessportbund, die Stadt und Region Hannover unterstützen über den Stadtsportbund Hannover die Vereine finanziell durch Zuschüsse zur Beschäftigung von lizenzierten Übungsleitern.

Im Folgenden geben wir Ihnen wichtige Hinweise zu den Richtlinien bzw. Abrechnungsbestimmungen.

Beantragung von ÜL-Zuschüssen vom 15. März bis 31. Mai im Intranet des LSB

Vereine, die für die Tätigkeit ihrer lizenzierten Übungsleitenden Zuschüsse vom LSB Niedersachsen sowie von der Stadt Hannover beantragen möchten, haben hierfür vom 15. März bis 31. Mai die Möglichkeit. Ausschließlich in diesem Zeitfenster ist die ÜL/T-Bezuschussungsliste für eine Bearbeitung und Zuschussbeantragung im Intranet freigeschaltet und kann in diesem Zeitraum beliebig oft aktualisiert werden. Die jeweils letzte gespeicherte Version der ÜL/T-Bezuschussungsliste gilt als verbindlicher Antrag auf Bezuschussung.

Die von Vereinsvertretern an uns zurückgemeldeten Erfahrungen mit der Handhabung des neuen digitalen Antragsverfahrens  waren durchweg positiv. Und auch wir als Mitarbeitende des SSB Hannover können die vereinfachte Abwicklung von Beantragung und Abrechnung der ÜL-Zuschüsse nur begrüßen und den positiven Eindruck aus unseren Vereinen bestätigen. Allerdings zeigte sich für manchen Verein der ein oder andere kleine Holperstein auf dem Weg zur optimalen Förderung.

Daher möchten wir im Folgenden eine Liste der Top 10 zur optimalen Vorbereitung im Intranet vorstellen:

  1. Regelmäßige Pflege der ÜL/T-Liste – dies ist das ganze Jahr über mit entsprechender Intranetberechtigung möglich und sinnvoll
  2. Überwachung der Gültigkeit von Lizenzen und rechtzeitiges Nachfassen bei den ÜL/T bzw. den zuständigen Fachverbänden
  3. 15. März bis 31. Mai: Zeitfenster für die Beantragung der Zuschüsse – wichtig: die Antragsfrist endet definitiv am 31. Mai!
  4. Alle ÜL/T mit gültiger Lizenz am 31. Mai dürfen auf die ÜL/T-Bezuschussungsliste, wenn sie voraussichtlich zu irgendeinem Zeitpunkt im Laufe des Jahres für den Verein tätig sein werden
  5. Die ÜL/T-Bezuschussungsliste gilt als Antrag und kann vom 15. März bis 31. Mai beliebig oft aktualisiert werden – wichtig: nach jeder Aktualisierung erneutes Speichern erforderlich!
  6. Hauptberuflich tätige ÜL/T müssen gekennzeichnet werden. Für sie gibt es Förderung lediglich durch die Stadt Hannover
  7. Beachtung der Voraussetzung für eine Förderung durch die Stadt Hannover: Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses von ÜL/T, die mit Kindern und/oder Jugendlichen arbeiten
  8. Die ÜL-Zuschüsse werden auf Grundlage der Mitgliederzahl des Vereins laut BE zum 1. Januar des Förderjahres und der Anzahl ÜL/T auf der Bezuschusssungsliste berechnet und in zwei Raten im Juli und Dezember überwiesen – keine Auflistung geleisteter ÜL/T-Stunden erforderlich
  9. Für die Bestätigung der Mittelverwendung bis zum 31. Januar des Folgejahres ist ein Abgleich der überwiesenen Förderung mit der gezahlten ÜL-Vergütung des Vereins im Förderjahr nötig – wichtig: lediglich für ÜL/T, die der Verein in seine ÜL/T-Bezuschussungsliste aufgenommen hat, ist eine Verwendung der ÜL-Zuschüsse von LSB Niedersachsen und Stadt Hannover zulässig!
  10. Als Nachweis für gezahlte Vergütung an die ÜL/T gilt der Revision bei einer möglichen Prüfung ausschließlich die Banküberweisung

Dem Stadtsportbund stehen jährlich Mittel zur Ausschüttung an seine Mitgliedsvereine vom Landessportbund Niedersachsen sowie von Stadt und Region Hannover zur Verfügung.

Jeder Verein erhält bei Erfüllung der vorgegebenen Richtlinien  entsprechend seiner Gesamtmitgliederzahl (Grundlage Bestandserhebung des aktuellen Jahres) einen jährlichen Etat zugewiesen, der sich aus Zuschüssen des Landessportbundes Niedersachsen und Zuschüssen der Stadt und Region Hannover zusammensetzt.

Eine Zusammenfassung aller wesentlichen Punkte bietet die Übersicht neues Förderprogramm.

Die ÜL-Zuschüsse stellen einen pauschalierten Vereinszuschuss dar, der jedes Jahr bis zum 31.05. im Intranet des LSB Niedersachsen beantragt werden kann. Grundlage für die Ermittlung des Zuschusses ist ein Schlüssel aus Mitgliederzahl und vom Verein angegebenen gültigen Lizenzen (pro angefangene 100 Mitglieder eine gültige Lizenz) für Übungsleiter, die im Beantragungsjahr für den Verein tätig sein werden. Für die Beantragung im Intranet sind Zugangsdaten und eine entsprechende Berechtigung erforderlich.

Hier geht es zum Antrag auf Zugangsberechtigung.

Eine Bewilligung der Förderung wird per Mail bis zum 31. Juli an die Vereinsemail (bitte aktuell halten) verschickt.

Die Auszahlung der ÜL-Zuschüsse erfolgt in zwei Raten auf das Bankkonto des Vereins.

  1. Rate: Auszahlung bis spätestens 31. Juli

 2. Rate: Auszahlung bis spätestens 20. Dezember

Die Bestätigung der Mittelverwendung ist in der Regel vom 20. Dezember eines Jahres bis zum 31. Januar des Folgejahres möglich und kann im Intranet entweder im Rahmen der Bestandserhebung oder separat unabhängig davon durchgeführt werden.

Zur ordnungsgemäßen Mittelverwendung muss der Verein im Intranet bestätigen, dass Vergütung mindestens in Höhe der bewilligten und ausgezahlten Förderung nachweislich unbar an alle oder einzelne auf der „ÜL/T-Bezuschussungsliste“ genannten Übungsleitenden/Trainer:innen ausbezahlt wurde.

Sollten Fördermittel nicht in voller Höhe unbar an die ÜL/T ausgezahlt worden sein, erfolgt eine Teilrückforderung der bewilligten und ausgezahlten Förderung. Ein gesondertes Schreiben mit Aufforderung zur Rückzahlung der nicht verwendeten Fördergelder ist abzuwarten.

Sollte die Bestätigung der Mittelverwendung nicht bis spätestens 31. Januar des Folgejahres im Intranet durchgeführt worden sein, gilt die Zuwendung als nicht nachgewiesen und es kommt zu einer Rückforderung der bewilligten und ausgezahlten Förderung in voller Höhe.

Wichtig!!!: Eine Verlängerung der Frist zur Bestätigung der Mittelverwendung ist ausgeschlossen. 

Anleitung:
    Verwaltung Übungsleitendenlizenzen
    Beantragung ÜL-Zuschüsse

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