Sportentwicklung

HILFEN ENERGIEKRISE

Information & Beratung

Angela Plenz
T 0511 1268-5311
a.plenz@ssb-hannover.de

Energieeinsparungen

Bauliche Möglichkeiten

Welche Informationen & finanziellen Unterstützungen gibt es für bauliche Vorhaben, die zur Energieeinsparung beitragen?

Der LSB fördert energetische Sanierungen über die Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus. Die Umstellung auf regenerative Wärme- und Energieerzeugung nach erfolgter Energieberatung sogar mit einer Förderquote von 35 %. Eine Kumulierung mit der Förderung aus dem e.coSport-Programm ist nicht nur möglich, sondern erwünscht.

INFORMATIONEN

Stadt und Region Hannover fördern die Umsetzung baulicher Maßnahmen zur energetischen Sanierung. Eine umfangreiche Begutachtung/Prüfung der geplanten Baumaßnahme durch Energieberater wird vorgeschaltet und ist ebenfalls im Förderprogramm enthalten.

INFORMATIONEN

Über die Förderung von herausragenden Maßnahmen zum Klimaschutz entscheidet zweimal jährlich das Kuratorium und der Beirat von proKlima. Maßgebliche Kriterien für eine Förderung sind die CO2-Effizienz und die absolute CO2-Reduzierung nach Umsetzung des Projektes (z.B. Umstellung auf erneuerbare Energien). Abgabefristen für Anträge 2023 sind der 15. März 2023 und der 8. November 2023.

INFORMATIONEN

Der LSB bietet über den Klima(s)check die Förderung von Energie- und Beleuchtungsberatungen an. Auch eine Heizlastberechnung zur Klärung der Voraussetzung für eine Umstellung auf erneuerbare Energien wird gefördert. Vereine, die eine Beratung vor Baubeginn durchführen, erhalten bis zu 3.500 €.

INFORMATIONEN

Förderschwerpunkte:

  • Umstellung Beleuchtung auf LED (max. Förderquote 25 %)
  • Einbau von Technik zur Gebäudeautomation (max. Förderquote 40 %)
  • Ersatz ineffizienter zentraler Warmwasserbereitungsanlagen (max. Förderquote 40 %)
  • Hocheffiziente Pumpen für Beckenwasser (max. Förderquote 40 %)

INFORMATIONEN

Kostenfreie „Impulsberatung Solar“ als Kooperationsprojekt zwischen LandesSportBund Niedersachsen (LSB) und der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN). Nach einem positiven Vorcheck kann ein Vor-Ort-Termin mit Solarberater:innen vereinbart werden.

INFORMATIONEN

Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in die energetische über den gesetzlichen Standard hinausgehende Sanierung von Nichtwohngebäuden. Hierfür ist die Einbindung erneuerbarer Energieen in Form von Verbundprojekten  erforderlich. D.h. es müssen mindestens zwei hochwertige Elemente einer Sanierung durchgeführt werden (z.B. PV-Anlage und Wärmepumpe).

Abgabefristen für Anträge zweimal pro Jahr: 01.03. und 01.09.

Förderquote bis zu 70 %

Mindestförderhöhe: über 25.000 €

INFORMATIONEN

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