Bildung

Übungsleiter C

Bildungsangebote der
SportRegion Hannover

Information & Beratung

Anne Nyhuis
T 0511 1268-5306
a.nyhuis@ssb-hannover.de

Wir bilden Übungsleiter:innen für den Breitensport aus!

Ausbildung. DOSB C-Lizenz Breitensport

Die Übungsleiterausbildung C Breitensport richtet sich an alle, die in ihrem Verein eine Gruppe übernehmen und leiten möchten.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung sind Sie im Besitz einer Übungsleiter:in C Lizenz Breitensport des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Diese zeichnet Sie als qualifizierte ÜL bzw. qualifizierten ÜL aus und berechtigt ihren Verein zur Beantragung von ÜL-Zuschüssen.

Die neue Struktur der ÜL C Ausbildung (ab 2021). Foto: LSB Nds.

Die 120 Lerneinheiten (LE=45 min) der ÜL-C Ausbildung Breitensport gliedern sich in drei Blöcke:

Modul C–30 (Blended Learning-Format)

Im Modul C-30 (30 LE) werden grundsätzliche Inhalte zur Gruppenleitung, Stundenplanung und Persönlichkeitsentwicklung thematisiert. 

Profil-Modul C-40 (Präsenz)

Das C-Modul (40 LE) dient der Profilschärfung, in dem Bewegungsangebote für entweder die Zielgruppe Kinder oder Erwachsene eingehender behandelt werden.

Modul C-50flex (Online und Präsenz)

Völlig interessengesteuert und flexibel kann der Bereich C-50flex (50 LE) selbst zusammengestellt werden. Aus dem flächendeckenden Fortbildungsprogramm aller Sportregionen kann eine Auswahl aus dem Themenbereich ÜL C Breitensport getroffen werden – von mehreren kleineren Veranstaltungen (ab 2 LE) bis hin zu Kompaktangeboten (max. 40 LE) in Online- sowie Präsenzformaten. 

Die ÜL-C Lizenz wird erteilt, wenn die 120 LE sowie die lehrgangsbegleitenden Aufgaben (siehe oben) innerhalb von max. 2 Jahren absolviert wurden.

Lehrgangsbegleitende Leistungen für das Erlangen der ÜL-C Lizenz

Eine regelmäßige Teilnahme an allen Ausbildungsabschnitten (120 LE) ist verbindlich. Fehlzeiten müssen nachgeholt werden.

Während der Ausbildung müssen folgende lehrgangsbegleitenden Aufgaben erfüllt werden:

• Planung und Organisation einer Veranstaltung (Gruppenarbeit/Projektarbeit)

• Lehrversuch in der Lehrgangs- oder Vereinsgruppe,

• Schriftliche Stundenplanung zum Lehrversuch,

• Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs, der zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht älter als 2 Jahre sein darf. (9 LE Erste-Hilfe-Grundausbildung).

Auch ein Erklärvideo zur ÜL-C-Ausbildung vom LSB Niedersachsen erklärt die neue Struktur.

 

 

Modul C-30 (30 LE) – verstehen und vermitteln

Formate: Komplett Präsenz, im Blended-Learning-Format (20 LE online, 10 LE Präsenz) oder komplett online möglich.

•   Aufbau einer Übungsstunde

•   Vermittlungsformen im Sport

•   Bewegungslernen

•   Leitung von Gruppen

•   Persönlichkeitsentwicklung

•   Trainingsgrundlagen

•   Gesellschaftsrelevante Themen wie Dopingprävention oder Schutz vor sexualisierter Gewalt

•   Aufbau der Sportorganisation

Profil-Modul (40 LE, Präsenz)

Das Profil schärft der/die angehende ÜL durch die Wahl eines C-40-Moduls (40 LE), in dem Bewegungsangebote für entweder die Zielgruppe Kinder oder Erwachsene eingehender behandelt werden.

Modul C-50flex (50 LE, Online und Präsenz)

Die Teilnehmer/innen müssen im Umfang von 50 Lerneinheiten (LE) aus dem Bereich “Fortbildungen”, die für den ÜL C anerkannt sind, belegen. 

Beispielthemen:

Spielideen

Trendsport

Abenteuer- und Erlebnissport

Teambuilding

Aktiv über 50

Kinderträume – Bewegungsräume

Der Flexbereich kann sowohl in Online- als auch in Präsensformaten stattfinden.

Maximal 50% der Ausbildung können durch Online Formate belegt werden.

Achtung: Webinare, d.h. kurze Online-Veranstaltungen mit 2 LE, können Bestandteil dieser 50% sein, aber nur bis maximal 10 LE!

Angehende ÜL müssen ihre TN Bescheinigungen sammeln und zur Lizenzeinreichung vorlegen!

Die Lizenz kann profilbezogen ausgestellt werden. Dafür muss bei der Auswahl des Profil-Moduls auf die eindeutige Profilzuordnung geachtet werden. Die Profil-Module sind in zwei Gruppen, Kinder und Erwachsene, unterteilt. Zur Ausstellung eines Profils müssen 40 LE aus einem Profil, durch die Auswahl des entsprechenden Bausteins, nachgewiesen werden.

Um an der Ausbildung teilnehmen zu können sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

•   die Vollendung des 16. Lebensjahres
•   Tätigkeit oder Mitglied in einem Sportverein des LSB Niedersachsen e. V./DOSB
•   praktische Erfahrungen in einer oder mehreren Sportarten

Kosten für TN aus Mitgliedsvereinen des LSB Niedersachsen inkl. Lehrmaterialien, Verpflegung und Unterbringung:

C-30 Sport verstehen und vermitteln 30 LE 90,– EUR *

C-40 Profil 40 LE 120,– EUR *

C-50 Flex (Auswahl aus Fortbildungen des LSB, die für den ÜL C anerkannt sind)

* TN aus Mitgliedsvereinen anderer LSB zahlen das Doppelte. TN, die nicht in Mitgliedsvereinen eines LSB organisiert sind, zahlen das Vierfache. (kein Versicherungsschutz)


Vorerfahrungen als ÜL in einem Sportverein (mind. 2 Jahre) können nach Bescheinigung durch den Verein und Prüfung durch den SSB anerkannt werden (bis 40 LE auf den 50flex-Bereich).

Vorlage für eine Bescheinigung der Vorerfahrung als ÜL durch den Verein

Studienabschlüsse im Sport sowie Ausbildungen in dem Bereich bitte direkt beim SSB Hannover zwecks Anerkennung nachfragen.

Beispiel: Bei einem zeitnahen Studienabschluss im Bereich Sportwissenschaften/Sportpädagogik (Bachelor/Master) kann die DOSB-C-Lizenz ggf. für 2 Jahre ausgestellt werden.

 

Nach Erwerb der Lizenz muss jede Übungsleiterin bzw. jeder
Übungsleiter innerhalb von vier Jahren mindestens 15 LE Fortbildung nachweisen,
um die Lizenz für weitere vier Jahre zu verlängern. Dabei können maximal 7 LE
sportbezogener Fortbildungen von externen Anbietern anerkannt werden. 8 LE
müssen innerhalb der Sportorganisation absolviert werden. 

Lizenz ist schon länger abgelaufen – was kann ich machen?

AKTION nur bis zum 31.05.2024 – nutze die Refresher-Lehrgänge, um die abgelaufene Lizenz (ob 1, Jahr, 5, 10 oder 20 Jahre) zu reaktivieren:

Termine in der Stadt Hannover für Refresher (15,00 Euro inkl. Verpflegung):

  • Freitag, 10.11.23, 17-21 Uhr/Samstag, 11.11.23, 9-18 Uhr, Hannover ANMELDUNG.
  • Freitag, 12.01.24, 17-21 Uhr/Samstag, 13.01.24,9-18 Uhr, Neustadt, ANMELDUNG
  • Samstag, 20.04.24, 9-18 Uhr/Sonntag, 21.04.24, 9-14 Uhr, Hannover. ANMELDUNG.

Ab 01.06.2024 gilt wieder:

  • Ablauf nach bis zu 6 Monaten:  Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 15 LE in den ersten 6 Monaten nach Ablauf der Gültigkeit um 4 Jahre verlängert.
  • 7.-12 Monate nach Gültigkeitsdatum: 15 LE Fortbildungen, Verlängerung um 3 ½ Jahre.
  • 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 30 LE um 4 Jahre verlängert.
  • vor 4 oder mehr Jahren abgelaufen: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen (innerhalb der letzten 4 Jahre) im Umfang von 40 LE wahlweise in Modulen der Ausbildung (z.B. Modul C-40) um 4 Jahre verlängert.

Verhaltensrichtlinie – Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport
Ziel ist es, Kinder und Jugendliche in unseren Sportvereinen bestmöglich zu schützen. Wir bitten Sie dabei mitzuwirken und dieses, auch nach außen, durch die Unterschrift einer Verhaltensrichtlinie zu dokumentieren.

In allen Lizenzausbildungen des LandesSportBundes wird das Thema behandelt. 

Die unterschriebene Verhaltensrichtlinie ist Voraussetzung für die Ausstellung bzw. Verlängerung der Juleica sowie aller DOSB Lizenzen, die der LSB in seiner Trägerschaft anbietet (zu erkennen an der Unterschrift vom LSB Niedersachsen).

Verhaltensrichtlinie zum Download (PDF)

Verhaltensrichtlinie in leichter Sprache (PDF)

Erste Hilfe

Wir bieten über das Jahr verteilt diverse Termine an. Bitte im Ressort Bildung; Tel: 0511-1268-5305 erfragen.

Kurse vom DRK oder den Johannitern etc. werden anerkannt, sofern sie in Präsenz stattfinden und 9 LE umfassen.  Sollte ein Erste Hilfe-Kurs bereits absolviert worden sein, darf er nicht älter als 2 Jahre sein.

Übernahme der Ausbildungskosten von Übungsleitenden in Erster Hilfe durch die VBG

Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) und der DOSB sind der Auffassung, dass jeder Übungsleitende in einem Sportverein in Erster Hilfe ausgebildet sein muss. Die Lehrgangsgebühren hierfür werden von der VBG übernommen. Die Ausbildung erfolgt in einem Erste-Hilfe-Lehrgang im Umfang von neun Lehreinheiten (ein Tag). Sie sollte in der Regel alle zwei Jahre durchgeführt werden. Bitte vergleichen Sie hierzu auch die Seiten 37/38 der Broschüre „Sportvereine bei der VBG“.  Unter www.dguv.de/fb-erstehilfe finden Sie die Organisationen, welche von der VBG für die Ausbildung in Erster Hilfe anerkannt werden („Ausbildungsträger“) und mit denen die VBG direkt abrechnet.

Unter www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/documents/abrechnungsformular.pdf  finden Vereine das Abrechnungsformular zum Ausfüllen, das vom Ausbildungsträger direkt an die Abrechnungsstelle der VBG nach Würzburg geschickt werden muss. Ab einem einzigen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmenden (z.B. „Minijobber“) hat Ihr Verein eine eigene Unternehmensnummer, die dort eingetragen werden muss. Sind in Ihrem Verein keine Arbeitnehmenden tätig, sondern ausschließlich ehrenamtlich Tätige, so tragen Sie dort – sofern Sie ein Mitgliedsverein im LandesSportBund Niedersachsen e.V. sind – einfach „Mitglied im Landessportbund Nds. e.V.“ ein.

Weitere inhaltliche Fragen beantwortet Ihnen die Präventionsabteilung der VBG Bezirksverwaltung Bielefeld unter der Telefonnummer 0521 5801-222.

Ansprechpartnerin beim LSB Niedersachsen:

Sabine Tönnies, Telefon 0511 1268-140, E-Mail: stoennies(at)lsb-niedersachsen.de

Laufzettel: Zum Eintragen der bereits geleisteten Module und Fortbildungen, um die Übersicht zu behalten…

DOSB-C-Lizenz-Antrag: Wenn alles geschafft ist, den Antrag ausfüllen und mit den Bescheinigungen zusammen per Mail an den SSB Hannover, Anne Nyhuis, a.nyhuis@ssb-hannover.de senden.

Kontakt

Anne Nyhuis
T 0511 1268-5306
a.nyhuis@ssb-hannover.de

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