Stadtsportbund
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Die Mitgliederversammlung
Stadtsporttag
Der Stadtsporttag ist die Mitgliederversammlung und damit das oberste Organ des SSB. Er findet alle zwei Jahre statt.
Die nächste Sitzung wurde coronabedingt vom 16. November 2020 auf den 17. Mai 2021 verlegt.
44. Ordentlicher Stadtsporttag
Vorläufige Tagesordnung
TOP 1 Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2 Genehmigung der Tagesordnung
TOP 3 Wahl der Mandatsprüfungskommission
TOP 4 Grußworte der Gäste
TOP 5 Ehrungen
TOP 6 Feststellung der Stimmberechtigung
TOP 7 Berichte des Präsidiums und Aussprache
TOP 8 Bericht der Rechnungsprüfer
TOP 9 Bestätigung der Jahresrechnungen 2018 und 2019 des Stadtsportbundes und der Hannoverschen Sportjugend
TOP 10 Beschlussfassung über die Haushaltspläne 2021 und 2022 des Stadtsportbundes
TOP 11 Bestätigung der Haushaltspläne 2021 und 2022 der Hannoverschen Sportjugend
TOP 12 Beratung und Beschlussfassung Satzungsänderungen
TOP 13 Wahl des Versammlungsleiters und Entlastung des Präsidiums
TOP 14 Wahlen
a) der Mitglieder des Präsidiums
b) der Vereinsvertreter des Hauptausschusses
c) der Fachverbandsvertreter des Hauptausschusses
d) der Rechnungsprüfer
e) der Delegierten zum Landessporttag
TOP 15 Anträge
TOP 16 Mitteilungen des Präsidiums und Anfragen an das Präsidium
Anträge zur Erweiterung der Tagesordnung sind bis spätestens 19. April 2021 dem Präsidium des Stadtsportbundes Hannover e.V., Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover, einzureichen.

Der Stadtsporttag hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen,
- Beschlussfassung über die Auflösung des Stadtsportbundes,
- Wahl des Präsidiums,
- Festsetzung der Beiträge,
- Beschlussfassung der Haushaltspläne,
- Genehmigung der Jahresabschlüsse,
- Entlastung des Präsidiums,
- Wahl der Vereins- und Fachverbandsvertreter für den Hauptausschuss,
- Wahl von 4 Rechnungsprüfern und 2 Ersatzprüfern,
- die Ernennung von Ehrenmitgliedern und Ehrenpräsidenten.
Der Stadtsporttag setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen aus:
- den Vertretern der gemeinnützigen Vereine,
- den Vertretern der Fachverbände,
- den Vertretern der Vereine und Fachverbände im Hauptausschuss,
- den Mitgliedern des Präsidiums ,
- den Ehrenpräsidenten und dem Geschäftsführer,
- den außerordentlichen Mitgliedern.