Sportentwicklung

HILFEN ENERGIEKRISE

Information & Beratung

Angela Plenz
T 0511 1268-5311
a.plenz@ssb-hannover.de

Gestiegene Energiekosten

Finanzielle Unterstützung

Welche finanzielle Unterstützung zum Ausgleich gestiegener Energiekosten gibt es für Vereine & wo können diese beantragt werden?

Aus Mitteln des Landes Niedersachsen stehen für den Sport 30 Millionen € zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung durch die stark gestiegenen Energiekosten zur Verfügung.

  • Förderquote bis zu 70 Prozent der dargestellten Ausgabensteigerungen
  • Fördergegenstand: gestiegene Energieausgaben für Strom und Wärmeerzeugung (alle Energieträger, auch Heizöl, Holzpellets etc.) sowie gestiegene Nutzungsentgelte – z.B. für die Anmietung von kommunalen Sporthallen oder Schwimmzeiten in Bädern Dritter, wenn diese auf gestiegene Energiekosten zurückzuführen sind
  • Förderzeitraum: Oktober 2022 bis 30. September 2023, Antragstellung bis 30. November 2023
  • Anträge sind über das Förderportal im LSB-Intranet zu stellen

Außerdem Zuschüsse für die Anschaffung von Kleinmaterialien und die Umsetzung von Kleinstmaßnahmen zur kurzfristigen Energieeinsparung

  • Förderquote bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben (maximal 2.000 €)
  • Förderzeitraum: 2023, solange Fördergelder zur Verfügung stehen
  • Pro Verein ein Antrag möglich
  • Anträge sind über das Förderportal im LSB-Intranet zu stellen

INFORMATIONEN 

ANTRAGSTELLUNG

LSB-PODCAST KOMPAKT SPEZIAL zum  Förderprogramm

Durch eine Sondereinlage in den enercity-Fonds proKlima stellt die Stadt Hannover Förderung und Übernahme der Kosten von geringinvestiven Energiesparmaßnahmen als schnelle Hilfe bereit. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der förderfähigen Kosten je Gebäudeadresse (min. 100 €, max. 2.000 €) für Wohn- und Nichtwohngebäude.

INFORMATIONEN & ANTRAGSTELLUNG

Auch Sportvereine können von der Soforthilfe, der Gaspreisbremse und der Strompreisbremse des Bundes profitieren. Für die Bundeshilfen sind keine Anträge nötig. Alle nötigen Berechnungen der Entlastungen wie Gas-, Strompreisbremse und Soforthilfe finden bei den Energieversorgern statt.

INFORMATIONEN

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