Ab dem 1. August 2023 tritt eine Änderung der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus in Kraft, die Baumaßnahmen zur Energieeinsparung in noch höherem Maße begünstigt, als dies jetzt bereits der Fall ist. Aus der 30-Mio.-€-Förderung des Landes Niedersachsen zur Entlastung der Sportvereine in der Energiekrise stehen ab sofort 8 Mio. € nur für energetische Sanierungen zur Verfügung. Darüber hinaus wird der Vorstand des LSB 6,1 Mio. € für den Vereinssportstättenbau in den LSB-Haushaltsplan 2024 einstellen.
“Wir gehen davon aus, dass mit den kurzfristig zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 8 Mio. € für energetische Baumaßnahmen und den geplanten 6,1 Mio. € im Haushaltsplan 2024 alle Baumaßnahmen der Sportvereine bezuschusst werden können”, so der Vorstandsvorsitzende Reinhard Rawe.
Förderanträge für Maßnahmen zur Energieeinsparung können ab dem 1. August 2023 über das Sportstättenbauförderportal gestellt werden. Detailfragen der beschlossenen Richtlinienänderung werden in der kommenden Woche zwischen LSB und Ministerium für Inneres und Sport noch abgestimmt.
Wir informieren über unsere Kanäle, sobald die Einzelheiten bekannt sind.
Zusammengefasst das Wesentliche vorweg:
- Alle Baumaßnahmen zur Energieeinsparung dürfen mit bis zu 50 % (bislang maximal 35 %) der förderfähigen Ausgaben bezuschusst werden (insgesamt maximal 200.000 € pro Antrag)
- Eine Bewilligung erfolgt direkt nach inhaltlicher Prüfung durch den LSB (sonst erst März 2024), da die Fördermittel nicht aus dem Kontingent des Sportbundes, sondern einem gesonderten Kontingent (8 Mio. € nur für Vereine) aus der 30-Mio.-€-Förderung zur Entlastung der Sportvereine in der Energiekrise genommen werden
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