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Ausnahme von Bewässerungsvorschrift. Schöpfen von Hand jederzeit gestattet!

Angesichts der historisch niedrigen Grundwasserstände ist seit dem 6. Juli die Allgemeinverfügung der Region Hannover zur eingeschränkten Bewässerung in Kraft. Bis zum 30. September ist darin ab der Temperaturmarke von 24 Grad Celsius von 11:00 bis 18:00 Uhr auch die Bewässerung von Sportflächen untersagt. In engem Kontakt mit der Region haben wir als Stadtsportbund auf die immense logistische Herausforderung einer ausreichenden Bewässerung der Sportflächen zur Sicherstellung des Sportbetriebs aufmerksam gemacht. Nach intensiver Abwägung sind in der Allgemeinverfügung nun einige Ausnahmen genannt, über deren Rahmen jedoch keine weiteren zugelassen werden. Demnach fällt nur das Schöpfen von Hand (Gießkanne, Eimer) nicht unter die Allgemeinverfügung und ist somit jederzeit gestattet. Ob und inwieweit der Sportbetrieb – vor allem im Tennis oder Hockey – aufrechterhalten werden kann, hängt von verschiedenen Einzelfaktoren (z.B. Möglichkeiten der Verlagerung des Sportbetriebes in die Abendstunden oder in die Halle, Verschattung) ab.

Die zahlreichen eingegangenen Hinweise und Informationen hat die Verwaltung versucht, in den FAQ zur Allgemeinverfügung einfach und transparent aufzugreifen.

FAQ ZUR ALLGEMEINVERFÜGUNG

ALLGEMEINVERFÜGUNG BEWÄSSERUNG

Region Hannover plant Förderrichtlinie für Zisternen!

Bereits seit 2018 hat die Region Hannover ein Klimaanpassungskonzept mit zahlreichen Maßnahmenvorschlägen zum Umgang mit dem Klimawandel und arbeitet derzeit an verschiedenen Förderprogrammen. Es ist beispielsweise eine Förderrichtlinie geplant, die Maßnahmen unterstützt, die unmittelbar dem Grundwasserhaushalt zugutekommen (z.B. „Errichtung von Zisternen“).

KONTAKT
Region Hannover
Dezernat III Umwelt, Klima, Planung und Bauen
mitteilung.gewaesserschutz@region-hannover.de

Stellungnahme des LSB Niedersachsen

Während die Bewässerung von Rasenplätzen bei hohen Temperaturen und Sonnenstrahlen in die Morgen- und Abendstunden verlegt werden kann, sieht es bei Sportarten wie Hockey oder Tennis anders aus“, sagt Rawe. Es gehe um Beeinträchtigungen beim Spiel- und Trainingsbetrieb, Verletzungsanfälligkeiten für Aktive aber auch hohe Folgekosten, wenn Schäden an Sportflächen später beseitigt werden müssten.

Rawe bedauert, dass das aktuelle Niedersächsische Wassergesetz erhebliche finanzielle Belastungen für Sportvereine enthält, weil bei der Festsetzung der Wasserentnahmegebühr die soziale Perspektive des Nutzungszweckes nicht berücksichtigt werde. „Der LSB setzt sich daher im Rahmen des aktuellen parlamentarischen Anhörungsverfahrens zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes im Niedersächsischen Landtag dafür ein, für Sportvereine einen ermäßigten Abgabesatz bei der Beregnung von Sportfläche festzusetzen.“

STELLUNGNAHME des LSB Niedersachsen

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