Steueränderungsgesetz 2025
Echte Vorteile für Vereine

- 07.01.2026
Mehr Geld, weniger Bürokratie! Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt Vereinen echte Vorteile. Von höheren Pauschalen bis zu besseren Haftungsregeln.
Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen, das vor allem Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht zur Stärkung des Ehrenamts vorsieht. Der Bundesrat stimmte am 19. Dezember 2025 zu.
Ab dem 1. Januar 2026 wird die Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von Vereinen von 45.000 auf 50.000 € angehoben. Zudem steigen die Übungsleiterpauschale auf 3.300 € und die Ehrenamtspauschale auf 960 €, verbunden mit einem erweiterten Haftungsschutz bis 3.300 € Jahreseinnahmen. Außerdem wird die Freigrenze für den Nachweis der zeitnahen Mittelverwendung von 45.000 auf 100.000 € erhöht, was insbesondere kleine und mittlere Sportvereine bürokratisch entlastet.