Sportstättenbauförderung erreicht neue Bestmarke

Änderungen der LSB-Richtlinie

42 Sportstättenbauanträge mit einem Gesamtvolumen von 3.414.924 € konnte der SSB Hannover in der letzten Woche ohne Kürzung der beantragten Förderung bewilligen.

Insgesamt 1.255.918 € stehen städtischen Sportvereinen somit aus der Sportstättenbauförderung des LSB Niedersachsen in 2026 für aktuelle Bauprojekte zur Verfügung. Dies ist mehr als doppelt so viel wie im Rekordjahr 2025 zu verzeichnen war. 

Die Art der Baumaßnahmen umfasst die ganze Bandbreite von Sanierungen der Sportanlagen & Vereinsgebäude bis hin zu Projekten mit Sportentwicklungscharakter.

16 Vereine hatten sich zum Ziel gesetzt, den Wasserverbrauch für ihre Sportanlagen durch Einbau von automatischen Beregnungsanlagen oder Umwandlung von Tennisziegelmehlplätzen zu reduzieren. Insgesamt 638.753 € zusätzliche Förderung erhielten sie dafür durch das Förderprogramm der Region Hannover zur Klimafolgenanpassung.

Neue Sportstättenbauanträge zur Förderung 2027 können bereits digital im LSB-Förderportal unter Förderprogramme/ Sportstättenbau 2027 angelegt & gestellt werden. Wichtiger Hinweis: das Förderprogramm Sportstättenbau befindet sich nach wie vor auf der alten LSB-Plattform LSB-Net.

Wichtigste Änderung in der geltenden Richtlinie ab dem Bewilligungsjahr 2027:

 

Richtlinie ab 1. Januar 2026

Richtlinie bis 31. Dezember 2025

Antragsfrist

30. September für alle Anträge

15. September für Anträge ab 25.000 €

15. November für Anträge bis 25.000 €

 

Was ist sonst noch wichtig?

Jetzt Beratungstermin vereinbaren für geplante Baumaßnahmen ab 25.000 €!

  • Eine Umsetzung von Sportstättenbaumaßnahmen benötigt grundsätzlich gute Vorbereitung in vielerlei Hinsicht. Denn: Ausreichend Vorlauf bei Planung & Konzeptionierung ist der Garant für eine erfolgreiche Antragstellung bei umfangreichen Projekten. Die LSB-Richtlinie zur Sportstättenbauförderung verknüpft daher Anträge für Baumaßnahmen ab 25.000 € mit einer verbindlichen Beratung durch Sportstättenbaubeauftragte in den jeweiligen Sportbünden. Damit die zeitliche Abfolge von Beratung und finaler Antragstellung im Förderportal rechtzeitig bis zur Antragsfrist 30. September gelingen kann, bitten wir um Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Beratungstermins bis spätestens 15. Juli
  • Voraussetzung für eine Bewilligung von Sportstättenbauanträgen mit Projekten, die eine Baugenehmigung erfordern, ist deren Vorlage bis spätestens 28. Februar des Bewilligungsjahres.
  • Seit  1. Januar 2025 ist eine Förderung von ausschließlich fossil betriebenen Heizungsanlagen nach EU-Gebäuderichtlinie nicht mehr möglich. Hybride Heizungsanlagen sind nur dann förderfähig, wenn mindestens 65 % der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugt wird. Von den Gesamtausgaben wird entsprechend lediglich der errechnete prozentuale Anteil der durch erneuerbare Energien erzeugten Wärme als förderfähig anerkannt.
  • Für Sportstättenbauanträge mit einem Gesamtvolumen bis 25.000 ist der Besuch eines Online-Seminars zum Thema Sportstättenbauförderung verbindlich. Die Veranstaltungen finden jeweils donnerstags ab 18 Uhr statt:
  1. Anmeldung 23. April 2026
  2. Anmeldung 18. Juni 2026
  3. Anmeldung 20. August 2026
  4. Anmeldung 17. September 2026

Informationen

Angela Plenz

Sportstättenbau | ÜL-Zuwendungen | Mitgliedschaft

 a.plenz@ssb-hannover.de

 0511 1268-5311

 

Kontakt
Geschäftsstelle

Stadtsportbund Hannover e.V.
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover

0511 1268-5300
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