Sicherheit im Verein

Neue DIN-Norm für Sportanlagen & Sportgeräte

Defekte Sportgeräte oder schlecht gewartete Anlagen bergen Unfallrisiken. Vereine sind gesetzlich verpflichtet, ihre eigenen Sportstätten regelmäßig zu inspizieren. Vorstände müssen sicherstellen, dass die Verkehrssicherungspflicht eingehalten wird.

Die neue DIN TS 79183 gibt erstmals klare Vorgaben für Prüfintervalle & Inspektionsarten von Sportanlagen, Sportgeräten & Sportschutzausrüstung. So können Haftungsrisiken reduziert & gesetzliche Pflichten rechtskonform erfüllt werden.

Informationen der ARAG-Versicherung

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