Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte
Die wichtigsten Regeln für Vereine

- 18.08.2026
Am 2. August ist ein weiterer Baustein des EU AI Act in Kraft getreten. Damit rücken Transparenzanforderungen KI-generierter Inhalte stärker in den Fokus.
Künstliche Intelligenz ist längst im Alltag angekommen. Auch im Vereins- und Verbandswesen nutzen immer mehr Ehrenamtliche KI, um sich bei der Erstellung von Texten, Bildern oder anderen Inhalten unterstützen zu lassen.
Doch wann müssen KI-generierte Inhalte eigentlich gekennzeichnet werden? Und worauf sollten Vereine und Verbände dabei achten?
1. Chatbots & virtuelle Assistenten
Wird auf der Website ein KI-gestützter Chatbot eingesetzt, müssen Nutzer:innen erkennen können, dass sie mit einer Maschine und nicht mit einem Menschen kommunizieren. Ein kurzer Hinweis wie „Du chattest mit einem KI-Assistenten“ zu Beginn des Gesprächs ist in der Regel ausreichend.
2. Bilder, Videos und Audioinhalte
Werden Bilder, Videos oder Audioinhalte mithilfe von KI erstellt oder wesentlich verändert und könnten sie mit echten Aufnahmen verwechselt werden, ist eine Kennzeichnung erforderlich. Das gilt insbesondere für sogenannte Deepfakes bzw. täuschend echt manipulierte Inhalte.
Bei eindeutig künstlichen Darstellungen – etwa Illustrationen, Grafiken oder Piktogrammen – besteht in der Regel keine Kennzeichnungspflicht. Ein freiwilliger Hinweis kann dennoch sinnvoll sein, um für Transparenz zu sorgen und das Vertrauen der Nutzer:innen zu stärken.
3. Texte
Auch bei KI-generierten Texten kann eine Transparenzpflicht bestehen. Das betrifft insbesondere Inhalte, die zur Information der Öffentlichkeit bestimmt sind.
Entscheidend ist hier die redaktionelle Kontrolle:
Wird ein KI-generierter Text von einem Menschen geprüft, überarbeitet und anschließend unter der Verantwortung des Vereins oder Verbands veröffentlicht, kann die Kennzeichnungspflicht in vielen Fällen entfallen.
Wer KI also lediglich als Unterstützung beim Schreiben nutzt und den entstandenen Text vor der Veröffentlichung sorgfältig prüft und verantwortet, muss häufig keinen zusätzlichen Hinweis auf die KI-Nutzung geben.