GEMA-Gebühren
Vereine profitieren von Pauschalvertrag des Landes

- 20.05.2025
Für Sportvereine, die im LSB Niedersachsen Mitglied sind, gibt es jetzt gute Nachrichten. Wird Musik öffentlich aufgeführt, erhält die GEMA hierfür Geld und verteilt dieses wiederum an die Rechteinhaber. Grundsätzlich sind auch die Sportvereine, die Mitglied im LSB sind, verpflichtet, GEMA-Gebühren zu zahlen, wenn sie Musik nutzen. Wenn die Veranstaltung rechtzeitig bei der GEMA angemeldet wird, erhalten die Vereine aber durch die Mitgliedschaft im LSB 20 % Rabatt.
Zusätzlich zum LSB-Vertrag mit der GEMA können Sportvereine auch die Vorteile des Pauschalvertrags des Landes Niedersachsen nutzen. Danach wird die GEMA-Gebühr für bis zu vier Veranstaltungen mit Musik je Organisation und Jahr übernommen.
Sofern die geplante Veranstaltung nicht vom LSB-Vertrag umfasst ist, können Vereine die Leistungen des niedersächsischen Pauschalvertrags in Anspruch nehmen.