Einschränkungen bei Bewässerung
Region veröffentlicht Regelungen ab 1. Juni

- 14.05.2025
Wie im vergangenen Jahr darf vom 1. Juni bis 30. September in der Zeit von 11 bis 17 Uhr und ab einer Temperatur von 27 Grad (gemessen am Flughafen) grundsätzlich nicht beregnet werden. Hiervon betroffen sind auch Sportanlagen.
Unabhängig von Tageszeit und Temperatur erlaubt bleiben klimaangepasste Bewässerungstechniken in der Landwirtschaft, etwa Tröpfchenbewässerung mit Düsenwagen, sowie punktgenaue Beet- und Baumbewässerungen. Auch die Nutzung von gespeichertem Regenwasser, etwa aus Zisternen, ist jederzeit möglich.