LSB-Sportstättenbauförderung 2026
Neue Richtlinie bietet zusätzliche Anreize für größere Projekte

- 17.06.2025
Vereine, die eine Sanierung und/oder Modernisierung ihrer Sportstätte oder ihres Vereinsgebäudes planen, können seit Jahren von der weitreichenden Sportstättenbauförderung des LSB profitieren. Eine am 1. Januar 2025 in Kraft getretene neue Richtlinie leistet nun noch umfangreichere Unterstützung & bietet dadurch zusätzlichen Anreiz, auch größere Projekte umzusetzen.
Für eine Antragstellung ist es unerlässlich, rechtzeitig einen Beratungstermin zu vereinbaren bzw. ein Online-Seminar zu besuchen.
- Geplante größere Baumaßnahmen ab 25.000 €: Unbedingt bis 11. Juli 2025 Beratungstermin mit dem Stadtsportbund vereinbaren!
- Sportstättenbauanträge bis 25.000 €: Ein LSB-Online-Seminar zum Thema Sportstättenbauförderung ist vor Antragstellung verbindlich zu besuchen. Termine: 26. Juni, 28. August & 6. November 2025
Was ist sonst noch wichtig?
Hier eine Auflistung der wesentlichen Anpassungen & Änderungen ab dem Bewilligungsjahr 2026:
| Neue Richtlinie ab 01.01.2025 | Bisherige Richtlinie bis 31.12.2024 |
Förderquote | 40 % | 30 % |
Maximale Förderhöhe | 150.000 € | 100.000 € |
Eigenmittel | nicht erforderlich | 10 % |
- Voraussetzung für eine Bewilligung von Sportstättenbauanträgen mit Projekten, die eine Baugenehmigung erfordern, ist deren Vorlage bis spätestens 28. Februar des Bewilligungsjahres. Die bislang zusätzlich nötige Vorlage einer positiv beschiedenen Bauvoranfrage bis 30. September des Vorjahres entfällt nach der neuen Richtlinie.
- Ab 1. Januar 2025 ist eine Förderung von ausschließlich fossilbetriebenen Heizungsanlagen nach EU-Gebäuderichtlinie nicht mehr möglich. Hybride Heizungsanlagen sind nur dann förderfähig, wenn mindestens 65 % der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugt wird. Von den Gesamtausgaben wird entsprechend lediglich der errechnete prozentuale Anteil der durch erneuerbare Energien erzeugten Wärme als förderfähig anerkannt.
- Jetzt Beratungstermin für geplante Baumaßnahmen ab 25.000 € vereinbaren! Eine Umsetzung von Sportstättenbaumaßnahmen benötigt grundsätzlich gute Vorbereitung in vielerlei Hinsicht. Denn: Ausreichend Vorlauf bei Planung und Konzeptionierung ist der Garant für eine erfolgreiche Antragstellung bei umfangreichen Projekten. Die LSB-Richtlinie zur Sportstättenbauförderung verknüpft daher Anträge für Baumaßnahmen ab 25.000 € mit einer verbindlichen Beratung durch Sportstättenbaubeauftragte in den jeweiligen Sportbünden. Damit die zeitliche Abfolge von Beratung und finaler Antragstellung im Förderportal rechtzeitig bis zur Antragsfrist 15. September gelingen kann, bitten wir um Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Beratungstermins bis spätestens 15. Juli.
- Für Sportstättenbauanträge mit einem Gesamtvolumen bis 25.000 € gilt die Antragsfrist 15. November. Für diese Anträge ist der Besuch eines online-Seminars zum Thema Sportstättenbauförderung verbindlich. Alle Termine sind auf unserer Internetseite unter Veranstaltungen hinterlegt.
- Eine sinnvolle Kombination aus LSB-Sportstättenbauförderung und der Förderrichtlinie zur Klimaanpassung durch die Region Hannover (Förderquote 60 %) gibt es für Baumaßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere für Projekte zur Einsparung von Wasser.
Angela Plenz
Sportstättenbau
0511 1268-5311