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Neue Corona-Verordnung. 3G gilt generell im Sport

Seit dem 24. Februar sind in Niedersachsen die Warnstufen aufgehoben und die Corona bedingten Beschränkungen gelockert. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 3. März. Bis zum 20. März sollen dann auch die letzten Schutzmaßnahmen auslaufen.

Für den Sportbetrieb gilt generell (in- und outdoor) die 3G-Regel. Das heißt Geimpfte, Genesene und negativ Getestete dürfen am Sport teilnehmen. FFP2-Maskenpflicht besteht weiterhin außerhalb der direkten Sportausübung. Die Maske darf auch im Sitzen abgenommen werden. 

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