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Neue Allgemeinverfügung der Region Hannover ab 26. August

Vor dem Hintergrund der neuen Landesverordnung für infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 und dessen Varianten vom 25. August hat die Region Hannover eine neue Allgemeinverfügung mit Gültigkeit ab 26. August erlassen.

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Mit der seit dem 25. August 2021 in Niedersachsen geltenden neuen Landesverordnung hat die Landesregierung die Corona-Regelungen den veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Die wesentlichen Änderungen:
Nach der 3G-Regel fallen für Geimpfte, Genesene und Getestete neben Kontaktbeschränkungen auch zahlreiche Detailregelungen für einzelne Lebensbereiche weg. Wichtige Basisschutzmaßnahmen wie Maske, Abstand, Hygiene und Lüften bleiben für alle bestehen. Für noch nicht vollständig Geimpfte sind in vielen Bereichen Testungen erforderlich.
Drei Leitindikatoren bestimmen künftig die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus: Neben der 7-Tagesinzidenz bezogen auf 100.000 Einwohner bezogen auf die Landkreisebene – bei uns die Region Hannover – werden die Faktoren Hospitalisierung und Belegung der Intensivbetten einbezogen. Zudem werden unterschiedliche Warnstufen künftig bestimmen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.

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