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Neue Corona-Verordnung ab 2. November in Kraft

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens sah sich die Bundesregierung nun also doch veranlasst, einen neuen Lockdown zu beschließen. Im Vergleich zum Frühjahr betrifft dieser Lockdown nur den Freizeitbereich. Auch der Sport ist in Teilbereichen leider betroffen.

Der Stadtsportbund veranstaltete direkt mit Inkrafttreten der neuen niedersächsischen Verordnung zur Eindämmung der Pandemie am Montag zwei Online-Experten-Sprechstunden mit Rechtsanwalt Christian Goergens, um die bei Ihnen in den Vereinen in diesem Zusammenhang entstehenden Fragen zur Auslegung und Umsetzung der Verordnung zu beantworten. Die Fragen der 50 Vereinsvertreter waren vielfältig und zum Teil sehr sportartspezifisch.

Grundsätzlich bleibt Individualsport auch in der neuen Verordnung mit Einschränkungen erlaubt. Zwei Personen dürfen auch weiterhin gemeinsam Sport treiben, sofern die Sportstätte zur Verfügung gestellt wird. Der LSB empfiehlt allerdings, nicht alle Möglichkeiten der neuen Verordnung auszureizen und sich bei den Angeboten immer an die regionalen Umstände im Verein anzupassen. Wir sprechen uns für so viel Sport wie möglich, aber in einem verantwortungsvollen Rahmen, aus. Nur so kann ein Beitrag zur Eindämmung der Kontakte und somit der Virusverbreitung geleistet werden.

Aufgrund seiner gesundheitsfördernden und gemeinschaftsbildenden Effekte wünschen wir uns von der Politik eine stärkere Berücksichtigung des Sports in deren Abwägungsprozessen und setzen uns in den entsprechenden Gremien dafür ein.

FAQ Antworten auf häufig gestellte Fragen zur neuen niedersächsischen Corona-Verordnung

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