Barrierefreiheitsstärkungsgesetz BFSG
Was bedeutet das für Vereine?

- 01.03.2025
Das BFSG setzt die Europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen in Deutschland um. Das Gesetz fördert die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen.
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) am 28. Juni 2025 gelten bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht bzw. erbracht werden.
Das BFSG kann im Sport vor allem Vereine und Verbände betreffen, die z.B. einen Online-Verkauf von Produkten anbieten (beispielsweise Tickets, Ausrüstungsmaterial, Fanartikel) oder Dienstleistungen erbringen (beispielsweise Online-Buchung und Anmeldung zahlungspflichtiger Kurse, Kontaktformular, Terminbuchungstools).
Sportvereine sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen des BFSG vertraut machen und die Entwicklung des Gesetzes im Blick behalten, auch wenn sie aktuell (noch) nicht betroffen sind.
Wichtige Fragen & Antworten zum Thema finden Sie bei VIBSS.
LSB Niedersachsen
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