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Legalisierung von Cannabis. Wie sollen Sportvereine damit umgehen?

Stadtsportbund empfiehlt klares Verbot! Sportvereine können auf ihren eigenen – nicht öffentlich zugänglichen – Anlagen als Hausherren grundsätzlich selbst entscheiden, ob der Konsum von Cannabis gestattet wird oder nicht – sofern das neue Cannabisgesetz (CanG) dabei eingehalten wird. Aber, klar geregelt ist in dem Gesetz das Verbot, Cannabis in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen zu konsumieren, da insbesondere bei Kindern und Jugendlichen Cannabiskonsum hohe gesundheitliche und soziale Risiken birgt. Im laufenden Sportbetrieb müsste der Verein demnach eine strikte Trennung von Minderjährigen und Erwachsenen gewährleisten, um dem Gesetz Folge zu leisten.

Unsere Empfehlung lautet daher auch aufgrund der gesellschaftlichen Verantwortung der Sportvereine ein generelles Konsumverbot auszusprechen.  

Argumentationshilfen, Materialen und Tipps für die präventive Arbeit finden Sie auf unterschiedlichen Internetportalen:

INFORMATIONEN Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

DIGITALE TOOL BOX Bundesministeriums für Gesundheit

INFORMATIONEN Suchtprävention Hannover “Drobs”

INFORMATIONEN Suchtprävention Hannover “prisma gGmbH”

Wir hoffen, dass Ihnen unsere Empfehlungen bei Ihrer Entscheidungsfindung im Verein weiterhelfen.

KONTAKT zur Suchtprävention
Landeshauptstadt Hannover, FB Jugend & Familie
Jugendschutz & Straßensozialarbeit
T 0511 168-44112
praevention-jugendschutz@hannover-stadt.de

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