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Jugend- & Sportgeräteförderung. Antragsfristen auf 28. Februar vorgezogen!

Von den Vereinen wurde immer wieder der Wunsch geäußert, die Antragsfrist für die Jugendförderung auf einen früheren Termin im Jahr vorzuziehen, da viele Projekte bereits zu Jahresbeginn geplant werden und deren Durchführbarkeit von einer gesicherten Finanzierung abhängt. Auf Anregung aus der Kommissionssitzung für die Förderung von Jugendprojekten hat das SSB-Präsidium nun dem Wunsch vieler Vereine Rechnung getragen und in seiner Mai-Sitzung die Antragsfrist vom 30. April auf den 28. Februar vorverlegt.

“Mit der Vorverlegung der Antragsfrist geben wir den Vereinen mehr Planungssicherheit”, erläutert Nils Voigt, Vorsitzender der HSJ. 

Für Einheitlichkeit und Klarheit wurde in diesem Zusammenhang entschieden, auch die Antragsfrist der Sportgeräteförderung auf denselben Termin vorzuziehen. 

INFORMATIONEN

KONTAKT
Jugendförderung für Projekte
Anke Janke
T 0511 1268-5304
a.janke@ssb-hannover.de

Sportgeräteförderung
Ann-Katrin Gehrmann
T 0511 1268-5300
a.gehrmann@ssb-hannover.de

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