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Sportstättenbau. Höhere Förderung für Baumaßnahmen zur Energieeinsparung

Förderanträge für Maßnahmen zur Energieeinsparung können seit dem 1. August 2023 mit Aussicht auf höhere Förderung und rasche Bewilligung über das Sportstättenbauförderportal im LSB-Intranet (lsb-net) gestellt werden. Zu verdanken ist dies zusätzlich bereitgestellter 8 Mio. € aus der 30-Mio.-€-Förderung des Landes Niedersachsen zur Entlastung der Sportvereine in der Energiekrise. Die zusätzlichen Fördergelder werden den regelhaften Kontingenten der Sportbünde nicht zugeordnet und sind insofern von den üblichen Antrags- und Bewilligungsfristen der Sportstättenbauförderung entkoppelt. 

Alles Wesentliche im Überblick:

  1. Antragstellung vom 1. August 2023 bis 31. Oktober 2024 fortlaufend, solange Fördergelder zur Verfügung stehen
  2. Förderquote bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben (insgesamt maximal 200.000 € pro Antrag)
  3. Eine Bewilligung des Sportbundes darf unmittelbar nach inhaltlicher Prüfung durch den LSB erteilt werden (geschätzte Bearbeitungszeit 8 bis 10 Wochen)
  4. Wichtig: keine erhöhte Förderung für fossile Energieträger. Diese werden im Rahmen der regulären Sportstättenbauförderung mit einer Förderquote von 30 % als Bestandsicherung gefördert.
  5. Bei Photovoltaikanlagen wird eine Förderung nur auf die Eigenstromverbrauchsquote gewährt.
  6. Bei Anträgen ab 25.000 € ist eine Förderung nur möglich, wenn die Baumaßnahme im Rahmen einer vor der Antragstellung in Anspruch genommenen Energieberatung empfohlen wurde (Gutachten/Energiebericht erforderlich)!
  7. Mit der Baumaßnahme darf erst nach Erteilung der Bewilligung begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist damit ausgeschlossen!

FAQ LSB-Förderung Baumaßnahmen zur Energieeinsparung

MERKBLATT LSB-Förderung regenerativer Energieerzeugung

 

ALLGEMEINE INFORMATIONEN Sportstättenbau

KONTAKT
Angela Plenz
T 0511 1268-5311
a.plenz@ssb-hannover.de

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