Im Zuge dieses Programms werden Kleinmaterialien und -maßnahmen gefördert, die kurzfristig zur Reduzierung des Energieverbrauchs von Sportanlagen und Vereinsgebäuden beitragen und somit helfen, dass die Auswirkungen der Energiekrise bei den Antragstellenden abgemildert werden. Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.000 € für vereinsbetriebene Anlagen gefördert, bei denen der Verein für die Energiekosten aufkommen muss. Ein Eigenanteil ist somit nicht zu leisten. Pro Verein kann ein Antrag gestellt werden.
Das Förderportal im LSB-Intranet wird am 23. Februar 2023 für Ihre Antragstellung freigeschaltet.
Das Abrechnungsmodul wird im Laufe des März fertiggestellt, so dass eine Abrechnung – der nach der Bewilligung getätigten Ausgaben – dann ab dem 1. April 2023 über das LSB-Förderportal erfolgen kann.
INFORMATIONEN zum LSB-Förderprogramm
LINK zum Förderportal ab 23. Februar 2023
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LSB Niedersachsen
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