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Zusätzliche Sportstättenbauförderung bewilligt

LSB NRW (C) A. Bowinkelmann

Endlich eine erfreuliche Nachricht – denn langer Atem zahlt sich aus. Alle für das Jahr 2022 eingegangenen Sportstättenbauförderanträge können bewilligt werden. Die von sechs SSB-Vereinen lang ersehnte Zusatzförderung für deren in 2022 beantragte Sportstättenbaumaßnahmen ist endlich da. Für alle Maßnahmen wird die beantragte Maximalförderung in Höhe von insgesamt 121.315 € gewährt. Damit die Sondermittel in Höhe von 3 Mio. € vollständig ausgenutzt werden, erfolgt für einige Anträge für 2023 eine vorgezogene Bewilligung. Auch ein Verein aus dem Stadtsportbund kommt so in den Genuss einer vorzeitigen Förderung in Höhe von 13.109 €.

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