Endlich eine erfreuliche Nachricht – denn langer Atem zahlt sich aus. Alle für das Jahr 2022 eingegangenen Sportstättenbauförderanträge können bewilligt werden. Die von sechs SSB-Vereinen lang ersehnte Zusatzförderung für deren in 2022 beantragte Sportstättenbaumaßnahmen ist endlich da. Für alle Maßnahmen wird die beantragte Maximalförderung in Höhe von insgesamt 121.315 € gewährt. Damit die Sondermittel in Höhe von 3 Mio. € vollständig ausgenutzt werden, erfolgt für einige Anträge für 2023 eine vorgezogene Bewilligung. Auch ein Verein aus dem Stadtsportbund kommt so in den Genuss einer vorzeitigen Förderung in Höhe von 13.109 €.
Sportgeräteförderung 2024. Anzahl der Anträge auf Rekordhöhe
In diesem Jahr wurden deutlich mehr Anträge eingereicht als in den Vorjahren. Bis zur Antragsfrist am 28. Februar haben 53 Vereine insgesamt 75 Anträge auf