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Antrag auf Sportgeräteförderung 2022

Noch bis zum 30. April 2022 können Vereine maximal drei Anträge auf Sportgeräteförderung stellen.

Bezuschusst werden nur Geräte, die zur Ausübung einer Sportart nötig und transportabel, d. h. nicht mit dem Boden oder der Wand verankert sind. Dabei muss das Sportgerät mindestens einen Einkaufswert von 500,00 € betragen.
Sportgeräte, die vor Erhalt der Eingangsbestätigung gekauft oder bestellt wurden, können nicht gefördert werden.

Der Stadtsportbund beteiligt sich mit maximal zwei Drittel und höchstens 1.000 € des Kaufpreises. Insgesamt steht dem Stadtsportbund 35.000 € Gesamtförderung in diesem Jahr zur Verfügung.

ANTRAGSFORMULAR

KONTAKT
Auszubildende
Ann-Katrin Gehrmann
T 0511 1268-5321
a.gehrmann@ssb-hannover.de

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