NEWS

Neue Corona-Verordnung. Ab 4. März entfällt im Sport auch 3G-Regel

Wie angekündigt werden die Schutzmaßnahmen vor Corona-Infektionen weiter zurückgefahren.

Mit den weiteren Lockerungen ab 4. März wird der Sportbetrieb wieder für alle geöffnet. Das heißt, auch die 3G-Regel hat nicht weiter Bestand. Lediglich das Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen außerhalb des Sporttreibens und Sitzens bleibt verpflichtend.

INFORMATIONEN

Weitere News

An den Anfang scrollen