Mit der ab 2. Februar geltenden angepassten Niedersächsischen Corona-Verordnung wird die Warnstufe 3 (Winterruhe) bis zum 23. Februar 2022 verlängert. Für das Sporttreiben bleibt es bei den bekannten Regelungen:
Indoor darf unter 2G-Plus Sport getrieben werden.
Für Sport an der frischen Luft gab es nach dem Urteil des LVG in Lüneburg eine Lockerung für den Individualsport, sofern 1,5 Meter Abstand strikt eingehalten werden. Dieser ist jetzt unter 3G-Bedingungen möglich. Für Mannschafts- bzw. Kontaktsport ist weiterhin 2G-Plus gültig.
Generell gilt bei Kapazitätsbeschränkung auf 10 qm/Person, dass auf den PoC-Test (oder den Boosterimpfnachweis) verzichtet werden kann.
FFP2-Maskenpflicht herrscht auf allen Sportanlagen außerhalb der direkten Sportausübung.