NEWS

Aufgestocktes Corona-Sonderprogramm geht in drittes Antragsjahr

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat eine Anpassung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen auf den Weg gebracht. Nach Abstimmung mit dem LSB Niedersachsen, dem Finanzministerium sowie dem Landesrechnungshof haben die Sportorganisationen auch im Jahr 2022 weiter die Möglichkeit, Anträge zu stellen. Neu ist, dass Sportvereine nunmehr insgesamt bis zu 150.000 €, statt wie bisher 100.000 €, abrufen können.

„Wir legen nochmals nach und unterstützen die niedersächsischen Sportvereine auch 2022!“, so Pistorius.

Die Abwicklung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen erfolgt weiterhin im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohter gemeinnütziger Sportorganisationen. Diese können auf der Grundlage der angepassten Richtlinie für den Zeitraum vom 16. März 2020 bis einschließlich zum 31. Dezember 2022 Billigkeitsleistungen in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von insgesamt 150.000 € pro Verein erhalten. Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist auch weiterhin nicht vorgesehen.

Zu den Gründen für die Anpassung der Richtlinie führt Minister Pistorius weiter aus: „Im Herbst des vergangenen Jahres hatten wir die Hoffnung, allmählich in Richtung eines Normalzustandes zurückkehren zu können. Doch leider ist Corona weiterhin unberechenbar, wie auch die Omikron-Variante gerade eindrucksvoll belegt. Sportvereine mit eigenen Sportanlagen, Vereinsgaststätten, Kursangeboten und solche, die einen Großteil ihrer Einnahmen durch Sportveranstaltungen generieren, sind besonders schwerwiegend betroffen. Daher werde ich mich auch weiter für eine möglichst bürokratiearme, bedarfsgerechte Unterstützung aller niedersächsischen Sportorganisationen stark machen, damit uns Menschen im Sportland Niedersachsen eine vielfältige Sportlandschaft erhalten bleibt.“

Das Corona-Sonderprogramm gibt es seit Sommer 2020. Es hat ein Gesamtvolumen von 7 Millionen €. In 2020 und 2021 sind davon bereits gut 5,2 Millionen € abgerufen worden; in 2022 stehen den Vereinen und Verbänden daher noch rund 1,8 Millionen € zur Verfügung.

Gemeinnützige Sportorganisationen können ihre Anträge ab sofort wie bisher online über den Förderbereich im Intranet des LSB stellen. Eine Antragstellung ist bis zum 15. November 2022 möglich.

FÖRDERPORTAL IM LSB-INTRANET

Weitere News

An den Anfang scrollen