Das Nds. Gesundheitsministerium informierte am 3. Dezember über den Beschluss der Landesregierung: Wer seine Corona-Impfung auffrischen lässt, also eine so genannte “Booster”-Impfung bekommen hat, ist von der 2G-Plus-Regel ausgenommen. Die Pflicht zur zusätzlichen Testung im Rahmen von 2G-Plus entfällt.
Die niedersächsische Corona-Verordnung wird noch in dieser Woche mit der neuen Regelung geändert, die Befreiung für betroffene Personen gilt aber bereits seit Sonnabend landesweit.
PRESSEERKLÄRUNG DES GESUNDHEITSMINISTERIUMS
Solange Hannover sich in der Warnstufe 2 befindet, bedeutet das für den Sport, dass am Trainingsbetrieb indoor teilnehmen darf, wer geimpft oder genesen ist und ein aktuelles Test-Ergebnis oder eine Drittimpfung vorweisen kann. Überhaupt dürfen geschlossene Räume in den Vereinen wie Umkleiden, Duschen und Vereinsheime nur noch von Personen betreten werden, die die 2G-Plus-Regel einhalten bzw. eine Drittimpfung nachweisen können.
Zusätzlich gibt es die Pflicht eine FFP2-Maske zu tragen, die nur bei der direkten Sportausübung abgenommen werden darf. Weiterhin gilt, dass ein Hygienekonzept vorliegen muss. Auch unter freiem Himmel werden auf Sportanlagen die Regeln auf 2G verschärft. Von der Pflicht einen Testnachweis zu erbringen, sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bis zum 31. Dezember 2021. noch befreit. Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, muss zum negativen Testnachweis ein ärztliches Attest vorlegen.
Als anerkannter Test gelten: PoC-Antigen-Test (max. 24 Stunden gültig), PCR-Test (max. 48 Stunden gültig) und ein Selbsttest, der im Beisein eines Verantwortlichen im Verein durchgeführt und von diesem dokumentiert werden muss. Achtung: Etwaige positive Ergebnisse sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig! (E-Mail an meldung-corona@region-hannover.de)