Die neue Allgemeinverfügung der Region Hannover als Ergänzung zur Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen tritt am 11.11.2021 in Kraft.
In allen städtischen und privaten Sporthallen und Gebäuden auf Sportanlagen (z.B. Duschen und Umkleiden) der Region Hannover gilt ab dem 12.11.2021 die 2G-Regelung.
Ausnahmen gelten für folgende Personen:
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen. Diese Personengruppen dürfen die Räume betreten, Leistungen entgegennehmen sowie an Veranstaltungen teilnehmen, soweit sie den Nachweis eines negativen Tests nach § 7 Nds. Corona-VO führen.
Der Wettkampfbetrieb ist laut der neuen Vorgaben der Region von der 2G-Regel nicht ausgenommen. Eine Ausnahme gibt es nur für den Profi- und Spitzensport (1. – 3. Bundesliga), hier gelten die Vorgaben der Verbände.