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Regelungen zur Sporthallennutzung nach den Sommerferien

Die Sporthallenverwaltung der Stadt hat bereits alle Vereine über die bis zum 30. September geltenden Regelungen zur Nutzung der städtischen Sporthallen unterrichtet.

Folgendes ist danach zu beachten:

• Der Zeitkorridor von 15 Minuten zwischen den verschiedenen Vereinen sowie das Vermietungsende bleibt bis 21:45 Uhr bestehen.
• Bereits bestätigte Corona-Ersatzzeiten, die vor den Sommerferien Bestand hatten, werden weitestgehend berücksichtigt und müssen nicht erneut angemeldet werden.
• Sollten weitere Nutzungszeiten im Rahmen der bestehenden periodischen Verträge benötigt werden, wird um eine Mitteilung per E-Mail gebeten.
• Weiterhin bleiben die Nutzungszeiten für Sportvereine bis zum 30. September 2021 kostenfrei.

Die entsprechenden Belegungspläne für die Nutzungszeiten bis zum 30. September 2021 erhalten Vereine von der Sporthallenverwaltung in Kürze per E-Mail.
Eine Nutzung ist erst nach erfolgter Bestätigung durch die Sporthallenverwaltung zulässig.

Ab dem  1. Oktober 2021 ist mit der Umstellung auf die Wintersaison die Rückkehr in den Regelbetrieb geplant.

Rückfragen richten Sie bitte per Mail an die Sporthallenverwaltung.

KONTAKT

vermietungundveranstaltung@hannover-stadt.de

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