Der im Rahmen der Corona-Verordnung grundsätzlich mögliche Individualsport kann von den Vereinen nicht in städtischen Schulsporthallen ausgeübt werden. Für den Amateur- und Freizeitsport bleiben die Hallen mindestens bis Ende November komplett geschlossen, so die heutige Information der Stadt.
Vereinen, die im Sinne des § 16 der niedersächsischen Corona Verordnung im Profi- bzw. Spitzensport tätig sind und die dort genannten Voraussetzungen und Bedingungen erfüllen, gibt die Stadt Hannover die Möglichkeit, in den Schulsporthallen zu trainieren bzw. Punktspiele auszutragen.